Die Regierung setzt nun Schritte, dass Elektrofahrzeuge sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen attraktiver werden. Sie unterscheiden sich hinsichtlich bestimmter Regelungen von herkömmlichen Verbrenner-Fahrzeugen. Fahrzeuge, die 0 Gramm CO2 Emissionen verursachen, sind laut Staat von einigen Regeln explizit ausgenommen. Im Folgenden erfährst du mehr über die Vorteile von Elektroautos.
Vorsteuerabzug bei Elektrofahrzeugen
Grundvoraussetzung für einen Vorsteuerabzug ist eine unternehmerische Nutzung des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass ein Auto zu einem gewissen Anteil beruflich genutzt werden muss, damit es als Firmenwagen zählt.
Eine der allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ist, dass das Fahrzeug zu mindestens 10% für das Unternehmen genutzt wird. Diese Mindestnutzung ist auch bei der Überlassung an Dienstnehmer zu beachten und soll zukünftig bei Betriebsprüfungen verstärkt geprüft werden.
Bei Unternehmern oder Mitarbeitern, die viele berufliche Fahrten mit dem Firmenwagen tätigen (beispielsweise Mitarbeiter im Vertrieb), ist es relativ einfach, die 10% unternehmerische Nutzung nachzuweisen. Sind Unternehmer/Mitarbeiter allerdings nicht täglich unterwegs, ist dieser Nachweis oft nicht so leicht. Fahrten zwischen dem Wohnsitz und Arbeitsplatz zählen nämlich grundsätzlich nicht zu beruflichen Fahrten.
Was ist also die beste Lösung, um die betrieblichen Fahrten einfach nachzuweisen?
Um eindeutig nachzuweisen, wie viel man beruflich mit dem Auto unterwegs war und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, kann ein Fahrtenbuch die Lösung sein. Bisher wird bei Elektrofahrzeugen selten Fahrtenbuch geführt. Der Grund dafür ist, dass es bei E-Autos keinen Sachbezug für privat gefahrene Kilometer gibt. Deshalb wird das Fahrtenbuch in den meisten Fällen als überflüssig empfunden. Folglich können aber die 10% betriebliche Nutzung nicht so einfach nachgewiesen werden.
Steuerberater empfehlen, unbedingt ein Fahrtenbuch zu führen. So erhält man einen Überblick über die Fahrten und kann mögliche Streitpunkte beseitigen.
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Luxustangente weisen Unterschiede zu anderen PKW auf
Sind die Anschaffungskosten zwischen 40.000 EUR und 80.000 EUR, steht ein uneingeschränkter Vorsteuerabzug zu, jedoch muss die Vorsteuer, die zwischen 40.000 EUR und 80.000 EUR liegt, mit einer Eigenverbrauchsbesteuerung ausgeglichen werden. Wird beispielsweise ein Elektro-Firmenwagen 70% privat genutzt, muss der Teil, der die 40.000 EUR übersteigt, mit 70% Eigenverbrauch berechnet und neutralisiert werden.
Übersteigen die Anschaffungskosten einen Wert von 80.000 EUR, ist kein Vorsteuerabzug mehr möglich.
Anschaffungskosten des Fahrzeuges | Vorsteuerabzug |
< 40.000 EUR | Uneingeschränkt möglich |
40.000 – 80.000 EUR
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Uneingeschränkt möglich; Was über 40.000 EUR liegt, wird mit Eigenverbrauch besteuert |
> 80.000 EUR | Nicht möglich |
Anschaffungs- kosten des Fahrzeuges |
Vorsteuerabzug |
< 40.000 EUR | Uneingeschränkt möglich |
40.000-80.000 EUR
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> 80.000 EUR | Nicht möglich |
Weitere Vorteile von Elektroautos
Falls ein Elektro-Firmenwagen von Mitarbeitern privat genutzt wird, fällt der Sachbezug weg und entfällt folglich in der Lohnsteuer. Für den Dienstgeber entstehen somit auch keine Lohnnebenkosten.
Fahrzeugtyp
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CO2-Wert nach WLTP*
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Sachbezug
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PKW und Hybridfahrzeuge
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Über 135 g/km
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2%
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Ökologische PKW und Hybridfahrzeuge
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Bis 135 g/km
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1,5%
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Elektroautos | 0 g/km | 0% |
Fahrzeugtyp | CO2-Wert nach WLTP |
Sach- bezug |
PKW und Hybridfahrzeuge | Über 138 g/km | 2% |
Ökologische PKW und Hybridfahrzeuge | Bis 138 g/km | 1,5% |
Elektroautos | 0 g/km | 0% |
Zusammenfassung
- Kein Sachbezug bei der privaten Nutzung eines Elektrofahrzeuges
- Entfall der NoVA beim Kauf eines Elektrofahrzeuges
- Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer
- Vorsteuerabzug für Elektroautos mit 0 Gramm CO2-Ausstoß bis zu einem Anschaffungspreis in Höhe von 80.000 EUR möglich
- Finanzielle Förderungen durch Staat