Möglicherweise gerätst du einmal in die Situation, in der dir von der Behörde eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wird. Was das ist, wann sie angeordnet werden kann und welche Konsequenzen das falsche Führen des Fahrtenbuches haben kann, erfährst du in diesem Artikel.
Ein Fahrtenbuch dokumentiert die zurückgelegten Kilometer eines Fahrzeuges und die dazugehörigen Daten wie Zweck der Fahrt oder Uhrzeit und Datum. Bei Firmenwagen ist es sehr üblich, dass ein Fahrtenbuch geführt wird, um den Anteil der Privatfahrten nachzuweisen. Es gibt jedoch auch andere Gründe zur Führung eines Fahrtenbuches. Zum Beispiel kann es von den Behörden angeordnet werden, man erhält eine Fahrtenbuchauflage.
Doch wann kann eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden?
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fahrtenbuch angeordnet werden kann.
Im Straßenverkehr ist ein Verkehrsverstoß begangen worden und der Fahrer dieses Fahrzeuges konnte nicht ermittelt werden. In diesem Fall darf eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches erfolgen. Wichtig dabei ist, dass diese Auflage gegenüber dem Fahrzeughalter und nicht dem Fahrer erfolgt. Der Fahrzeughalter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Da die Identität der Person, die das Fahrzeug beim Verkehrsverstoß gelenkt hat, nicht festgestellt werden konnte, muss dementsprechend in Zukunft jeder Fahrer, der dieses Auto benutzt, Fahrtenbuch führen. Diese Fahrtenbuchauflage verhindert, dass eine solche Situation in Zukunft erneut auftritt.
Dauer der Fahrtenbuchauflage
Es gibt keine einheitliche Dauer einer solchen Auflage. Wie lange Fahrtenbuch geführt werden muss, hängt von der Schwere des Verkehrsverstoßes ab. Für Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, ordnet die Behörde sechs Monate Auflage an. Wenn man bei einer roten Ampel die Kreuzung überquert, erhöht sich die Dauer einer Fahrtenbuchauflage auf zwei Jahre. Bei sehr schweren Verstößen kann eine unbefristete Auflage angeordnet werden. Dabei ist die Dauer nicht festgelegt und kann womöglich lebenslänglich andauern.
Bußgeld bei Missachtung
Es ist nicht möglich, nach einer Anordnung auf das Führen eines Fahrtenbuches zu verzichten. Wenn dem Fahrtenbuchführen nicht nachgekommen wird, ist das eine Ordnungswidrigkeit des Fahrzeughalters und somit können Bußgelder verhängt werden. Nicht nur bei Nichterbringung des Fahrtenbuches, sondern auch bei verspäteter Abgabe wird mit einem Bußgeld von 100€ geahndet.
Besonders wichtig ist, dass das Fahrtenbuch korrekt geführt wird. Denn wird nicht alles in korrekter Form eingetragen, so wie es das Finanzamt verlangt, kann das ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 100€ bestraft werden. Du solltest deshalb bei einer Fahrtenbuchauflage sehr korrekt vorgehen.
Klingt etwas kompliziert und streng, nicht wahr? Bei einem papierbasierten Fahrtenbuch müssen vor Beginn und nach Ende jeder Fahrt die richtigen Daten eingetragen werden. Das kostet viel Zeit und womöglich wird es im Stress das eine oder andere Mal vergessen. Später weiß man die korrekten Daten, wie die genaue Uhrzeit oder den Kilometerstand, nicht mehr genau. Damit ist die Wahrscheinlichkeit, Bußgeld bezahlen zu müssen, ziemlich hoch.
Die perfekte Lösung
Mit dem elektronischen Fahrtenbuch von AutoLogg kannst du das Risiko eines Bußgeldes minimieren. Alle relevanten Daten werden automatisch aufgezeichnet und eingetragen. Der Fahrer muss anschließend nur noch den Zweck der Fahrt angeben und schon ist das Fahrtenbuch korrekt ausgefüllt. Das ist die perfekte Lösung, um nicht zu riskieren, dass man durch ungenaues Ausfüllen eine Strafe erhält.
Wenn du keine Strafe riskieren willst, ist das elektronische Fahrtenbuch von AutoLogg die perfekte Lösung. Da Sie nur wenige Daten selbst eintragen müssen, ist es kaum möglich, am Ende ein ungenaues Fahrtenbuch zu erhalten.
Ein praktischer Nebeneffekt: Das elektronische Fahrtenbuch von AutoLogg ist sehr einfach zu bedienen und spart eine Menge Zeit. Du verlierst damit keine Zeit für die wichtigen Dinge im Leben.
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