Listenpreisregelung
Nutzt ein Mitarbeiter beispielsweise einen Firmenwagen, der Brutto-Listenpreis 40.000 EUR kostet, müssen jeden Monat 400 EUR versteuert werden.
Um den Kauf von Elektroautos attraktiver zu gestalten, reduziert die Regierung die Besteuerung auf Elektrofirmenfahrzeuge.
Man geht nicht von dem gesamten Listenpreis aus, sondern nur von einem gewissen Anteil. Wie hoch dieser Anteil ist, kann aus den Tabellen unterhalb entnommen werden. Von dem Wert wird dann wie üblich 1% versteuert.
Reine Elektrofahrzeuge
Listenpreis | Anzusetzender Betrag |
<60.000 EUR | 25% des Listenpreises |
>60.000 EUR | 50% des Listenpreises |
Listenpreis | Anzusetzender Betrag |
<60.000 EUR | 25% des Listenpreises |
>60.000 EUR | 50% des Listenpreises |
Hybridfahrzeuge
Hybridfahrzeuge, die im Zeitraum von 1.1.2019 – 31.12.2021 angeschafft wurden, dürfen höchstens 50g/km CO2-Emissionen verursachen oder benötigen eine Mindestreichweite von 40km. Erfüllt das Fahrzeug diese Kriterien nicht, muss der gesamte Listenpreis verwendet werden.
Auch für die kommenden Jahre gibt es kleine Veränderungen, wie in der folgenden Tabelle ersichtlich:
Anschaffungszeit | Kriterien | Anzusetzender Betrag |
1.1.2019 – 31.12.2021 | Emissionen < 50g/km oder Reichweite mind. 40km |
50% des Listenpreises |
1.1.2022 – 31.12.2025 | Emissionen < 50g/km oder Reichweite mind. 60km |
50% des Listenpreises |
1.1.2025 – 31.12.2030 | Emissionen < 50g/km oder Reichweite mind. 80km |
50% des Listenpreises |
An- schaffungs- zeit |
Kriterien | Anzu- setzender Betrag |
1.1.2019 – 31.12.2021 | Emissionen < 50g/km, Reichweite mind. 40km | 50% des Listen -preises |
1.1.2022 – 31.12.2025 | Emissionen < 50g/km, Reichweite mind. 60km | 50% des Listen -preises |
1.1.2025 – 31.12.2030 | Emissionen < 50g/km, Reichweite mind. 80km | 50% des Listen -preises |
Ein Beispiel:
Nehmen wir an, ein Mitarbeiter erhält einen E-Firmenwagen im Wert von 40.000 EUR. Man nimmt dann zur Berechnung des geldwerten Vorteils 25% des Listenpreises, in diesem Fall 10.000 EUR. 1% dieser 10.000 EUR wird schlussendlich für den Firmenwagen monatlich versteuert. Der Mitarbeiter muss im Monat demnach 100 EUR zusätzlich zum Einkommen versteuern.
Fahrtenbuchmethode
Alle bei der ersten Methode genannten Kriterien wie Preis und Mindestreichweite der verschiedenen Fahrzeuge können für diese Berechnung analog angewendet werden.
Mithilfe des Fahrtenbuches ist es möglich zu dokumentieren, wie viele private und berufliche Fahrten getätigt wurden. Nachdem der Anteil des Listenpreises wie oben mit 1% angesetzt wird, ist es bei dieser Variante zusätzlich noch möglich, nur die privaten Fahrten zu besteuern. Je nachdem, wie groß der Anteil der privaten Fahrten ist, kann noch einiges an Steuern gespart werden.
Der Mitarbeiter mit seinem Elektrofirmenauto im Wert von 40.000 EUR muss nach der Listenpreisregelung 100 EUR im Monat an geldwertem Vorteil versteuern. Wenn dieser Mitarbeiter Fahrtenbuch führt, weiß er, wie viel Prozent der Fahrten privat sind und kann das in die Berechnung mit einfließen lassen.
Angenommen 75% seiner Fahrten sind privat, dann muss er nur 75% der 100 EUR besteuern, in diesem Fall 75 EUR. So spart er 25 EUR im Vergleich zur Listenpreis-Methode.
Folglich ist es äußerst empfehlenswert, ein Fahrtenbuch zu führen. So kannst du dir mit einem E-Auto noch mehr steuerliche Vorteile einholen.
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