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Steuerliche Begünstigungen für Elektrofirmenwagen in Deutschland

Feb 24, 2022 | Wissenswertes

Wenn du einen Firmenwagen besitzt und diesen auch privat nutzt, musst du in der Steuererklärung einen geldwerten Vorteil angeben und versteuern. Zur Förderung von elektrobetriebenen Fahrzeugen gibt es einige Vorteile gegenüber Autos, die mit Benzin oder Diesel getankt werden. Wie die Berechnung des geldwerten Vorteils funktioniert und was zu beachten ist, erfährst du hier.
Es gibt in Deutschland zwei verschiedene Möglichkeiten, den Betrag für die privaten Fahrten zu berechnen. Einerseits gibt es die Listenpreisregelung, andererseits die Fahrtenbuchmethode.
 

Listenpreisregelung

Normalerweise werden Autos mit Benzin- oder Dieselmotoren mit der 1% Regelung besteuert. Das bedeutet, dass vom Listenpreis des Neuwagens 1% berechnet wird und dieser Betrag fließt dann zusätzlich in das zu versteuernde Einkommen ein.

Nutzt ein Mitarbeiter beispielsweise einen Firmenwagen, der Brutto-Listenpreis 40.000 EUR kostet, müssen jeden Monat 400 EUR versteuert werden.

Um den Kauf von Elektroautos attraktiver zu gestalten, reduziert die Regierung die Besteuerung auf Elektrofirmenfahrzeuge.

Man geht nicht von dem gesamten Listenpreis aus, sondern nur von einem gewissen Anteil. Wie hoch dieser Anteil ist, kann aus den Tabellen unterhalb entnommen werden. Von dem Wert wird dann wie üblich 1% versteuert.

Reine Elektrofahrzeuge

Bei E-Autos mit einem Listenpreis von höchstens 60.000 EUR nimmt man 25% des gesamten Listenpreises zur Versteuerung an. Sind die Elektrofirmenwagen teurer als 60.000 EUR, wird die Hälfte des Listenpreises bezogen.
Listenpreis Anzusetzender Betrag
<60.000 EUR 25% des Listenpreises
>60.000 EUR 50% des Listenpreises
Listenpreis Anzusetzender Betrag
<60.000 EUR 25% des Listenpreises
>60.000 EUR 50% des Listenpreises

Hybridfahrzeuge

Bei Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen ist es ebenfalls möglich, nur einen Teil des gesamten Listenpreises steuerlich einzubeziehen. Hier muss man aber auf einige Kriterien achten.

Hybridfahrzeuge, die im Zeitraum von 1.1.2019 – 31.12.2021 angeschafft wurden, dürfen höchstens 50g/km CO2-Emissionen verursachen oder benötigen eine Mindestreichweite von 40km. Erfüllt das Fahrzeug diese Kriterien nicht, muss der gesamte Listenpreis verwendet werden.

Auch für die kommenden Jahre gibt es kleine Veränderungen, wie in der folgenden Tabelle ersichtlich:

Anschaffungszeit Kriterien Anzusetzender Betrag
1.1.2019 – 31.12.2021 Emissionen
< 50g/km oder Reichweite mind. 40km
50% des Listenpreises
1.1.2022 – 31.12.2025 Emissionen
< 50g/km oder Reichweite mind. 60km
50% des Listenpreises
1.1.2025 – 31.12.2030 Emissionen
< 50g/km oder Reichweite mind. 80km
50% des Listenpreises
An-
schaffungs-
zeit
Kriterien Anzu-
setzender
Betrag
1.1.2019 – 31.12.2021 Emissionen < 50g/km, Reichweite mind. 40km 50% des
Listen
-preises
1.1.2022 – 31.12.2025 Emissionen < 50g/km, Reichweite mind. 60km 50% des
Listen
-preises
1.1.2025 – 31.12.2030 Emissionen < 50g/km, Reichweite mind. 80km 50% des
Listen
-preises

 

Ein Beispiel:

Nehmen wir an, ein Mitarbeiter erhält einen E-Firmenwagen im Wert von 40.000 EUR. Man nimmt dann zur Berechnung des geldwerten Vorteils 25% des Listenpreises, in diesem Fall 10.000 EUR. 1% dieser 10.000 EUR wird schlussendlich für den Firmenwagen monatlich versteuert. Der Mitarbeiter muss im Monat demnach 100 EUR zusätzlich zum Einkommen versteuern.

 

Fahrtenbuchmethode

Bei dieser Variante zur Berechnung des geldwerten Vorteils des Firmenwagens werden die privaten Fahrten miteinbezogen. Auch bei dieser Methode haben Elektroautos einen steuerlichen Vorteil, denn es wird ebenfalls, wie bei der Listenpreisregelung, nur ein Teil des gesamten Listenpreises für die Besteuerung herangezogen.

Alle bei der ersten Methode genannten Kriterien wie Preis und Mindestreichweite der verschiedenen Fahrzeuge können für diese Berechnung analog angewendet werden.

Mithilfe des Fahrtenbuches ist es möglich zu dokumentieren, wie viele private und berufliche Fahrten getätigt wurden. Nachdem der Anteil des Listenpreises wie oben mit 1% angesetzt wird, ist es bei dieser Variante zusätzlich noch möglich, nur die privaten Fahrten zu besteuern. Je nachdem, wie groß der Anteil der privaten Fahrten ist, kann noch einiges an Steuern gespart werden.

Zur Verdeutlichung nehmen wir das Beispiel von oben:

Der Mitarbeiter mit seinem Elektrofirmenauto im Wert von 40.000 EUR muss nach der Listenpreisregelung 100 EUR im Monat an geldwertem Vorteil versteuern. Wenn dieser Mitarbeiter Fahrtenbuch führt, weiß er, wie viel Prozent der Fahrten privat sind und kann das in die Berechnung mit einfließen lassen.

Angenommen 75% seiner Fahrten sind privat, dann muss er nur 75% der 100 EUR besteuern, in diesem Fall 75 EUR. So spart er 25 EUR im Vergleich zur Listenpreis-Methode.

Folglich ist es äußerst empfehlenswert, ein Fahrtenbuch zu führen. So kannst du dir mit einem E-Auto noch mehr steuerliche Vorteile einholen.

 

Wir haben die perfekte Lösung für ein Fahrtenbuch. Das digitale Fahrtenbuch von AutoLogg ist einfach zu installieren und schnell zu bedienen. Innerhalb weniger Klicks hast du deine Fahrt zu beruflich oder privat zugeteilt, den Arbeitsweg definiert oder wichtige Details ergänzt. So hast du den Überblick, wie das Verhältnis der privaten und betrieblichen Fahrten ist und kannst dir dadurch Geld sparen. Natürlich ist das Fahrtenbuch an die Anforderungen des Finanzamtes angepasst, du musst dir also keine Sorgen über Finanzamt-Konformität machen. Erfahre hier mehr über unser Produkt und zögere nicht, es zu testen!