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Steuervergünstigungen für Elektro-Dienstwagen in AT

Apr 20, 2019 | Wissenswertes

Bisher ist die Nachfrage der Elektroautos in Österreich eher gering im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Norwegen. Der Grund dafür ist vermutlich ein höherer Anschaffungspreis oder die bisher noch schwache Ladeinfrastruktur. Seit Beginn 2019 gibt es neue Steuervergünstigungen, die dies zukünftig ändern könnten.

 

Neues Gesetz für Elektroautos

Für Dienstwagen gibt es neue Steuervergünstigungen, die die Nachfrage der E-Autos möglicherweise steigern werden. Bei allen betrieblichen E-Autos, die bis zum 31.12.2021 zugelassen werden, wird die „1 Prozent- Regelung“ nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis berechnet. Durch diese sogenannte „0,5 Prozent-Regelung“ wird ein erhebliches Maß an Steuern eingespart. Außerdem gilt das Gesetz auch für Hybridfirmenfahrzeuge mit Verbrennungs- und Elektromotor, zur Förderung dieser.

 

Fahrtenbuch führen

Darüber hinaus ist es möglich ein Fahrtenbuch zu führen, falls nur sehr kurze private Strecken zurückgelegt werden. Bei dieser Methode wird die zu berücksichtigende Abschreibung, die von den Anschaffungskosten des Fahrzeugs berechnet wird, ebenfalls halbiert. Auch die 0,042 Prozent pro Kilometer werden, wie immer, zur pauschalen Steuer hinzugerechnet.

 

Elektronisches Fahrtenbuch

Für dienstliche Elektroautos, die vor 2019 zugelassen wurden, gilt die alte Berechnungsart. Hohe zeitliche Ersparnisse winken, wenn ein elektronisches Fahrtenbuch geführt wird. Mit dieser Art der Fahrtenaufzeichnung spart man nicht nur Zeit, sondern auch Nerven, da nur wenige kurze Schritte ausgeführt werden müssen, anstatt alle Daten händisch einzutragen. Die digitale Fahrtenbuchmethode ist außerdem viel bequemer, weil die meisten Angaben automatisch gespeichert werden und man sich nicht alle Daten einprägen muss.