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Aktualisiert: Juni 2026 · inkl. aller Steueränderungen

Elektronisches Fahrtenbuch führen
Der große AT & DE Guide 2026

Alles, was Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer über die korrekte Fahrtenbuchführung wissen müssen – mit den aktuellsten Vorgaben 2026 der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und des Bundesministeriums der Finanzen Deutschland (BMF).

Die wirtschaftlichen Fakten

Warum ein Fahrtenbuch führen?

Die Entscheidung für ein Fahrtenbuch ist primär eine wirtschaftliche. Deutsche Unternehmen sparen durchschnittlich 2.800 € pro Jahr durch korrekte Fahrtenbuchführung gegenüber der 1 %-Regelung. In Österreich können die Ersparnisse beim Sachbezug sogar noch höher ausfallen – besonders bei Elektrofahrzeugen mit 0 € Sachbezug.

DEBeispiel Deutschland

Fahrzeugwert 50.000 € · Arbeitsweg 20 km · 20 % Privatnutzung

1 %-Regelung: 500 €/Monat + Arbeitsweg 0,03 % = 9.600 €/Jahr Fahrtenbuch (20 % privat): 2.400 €/Jahr → Ersparnis: 7.200 €
ATBeispiel Österreich

E-Fahrzeug 45.000 € vs. Verbrenner 45.000 € (> 126 g CO₂)

Verbrenner (2 % Sachbezug): 900 €/Monat = 10.800 €/Jahr E-Auto (0 % Sachbezug): 0 €/Jahr → Ersparnis: 10.800 €

Fahrtenbuch lohnt sich besonders bei:

Betriebliche Nutzung über 50 % · hochwertige Fahrzeuge über 35.000 € · lange Dienstreisen · wenig Privatfahrten · E-Autos und Hybridfahrzeuge · mehrere Fahrzeuge im Unternehmen · Gebrauchtwagen als Firmenwagen (die 1 %-Regel nutzt den Neuwert!).

Weniger vorteilhaft bei:

Überwiegend privater Nutzung (über 70 %) · sehr kurze Arbeitswege unter 10 km · geringwertige Fahrzeuge unter 15.000 € · ungünstige Aufwand-Nutzen-Abwägung bei wenig Fahrten.

Pflichtangaben

Die 6 Pflichtangaben für jede Geschäftsfahrt

Diese Angaben müssen laut BMF-Richtlinien (DE) und WKO-Richtlinien (AT) in jedem Fahrtenbuch enthalten sein:

1 · Datum

Kalendertag der Fahrt

2 · km-Stand Start

Exakter Stand bei Abfahrt

3 · km-Stand Ende

Exakter Stand bei Ankunft

4 · Reiseziel

Genaue Adresse oder Ort

5 · Reisezweck

Konkreter Geschäftsgrund

6 · Geschäftspartner

Name und/oder Firma

Richtig

„15.03.2026, 48.521 km – 48.673 km, Wien Hbf → Graz Messegelände, Kundenakquise Messe ‚Autopro 2026', Gespräch mit Hr. Müller (ABC GmbH)"

Falsch

„15.03., Wien – Graz, Messe, Kundentermin"

Privatfahrten richtig dokumentieren

DEDeutschland: vollständige Dokumentation (außer konkretes Fahrtziel aus Datenschutzgründen).
ATÖsterreich: nur Datum und Kilometer – keine Zweckangabe nötig.

AT

Rechtliche Grundlagen Österreich 2026

Neu 2026 Was ist neu?

  • CO₂-Grenzwert bleibt bei 126 g/km (WLTP) für Erstzulassungen 2026 – die ursprünglich geplante Absenkung auf 123 g/km wurde ausgesetzt; maßgeblich ist das Jahr der Erstzulassung.
  • 30 €-Pauschale für Heimladen entfallen seit 31.12.2025 – jetzt exakte kWh-Abrechnung nötig.
  • Strompreis für Heimladen 2026: 32,806 Cent/kWh (war 35,889 in 2025) – laut BMF Österreich.
  • Motorbezogene Versicherungssteuer jetzt auch für E-Autos (seit April 2025).
  • E-Autos: Sachbezug bleibt bei 0 % – weiterhin die attraktivste Option.

In Österreich gelten die Vorgaben der WKO und des BMF Österreich. Die Regelungen unterscheiden sich teilweise deutlich von Deutschland.

Sachbezug-Regelung 2026 nach CO₂-Emissionen

KategorieSachbezugMax./Monat
E-Fahrzeug (0 g CO₂)0 %€ 0
≤ 126 g CO₂/km (Erstzulassung 2025–2026)1,5 %€ 720
> 126 g CO₂/km2,0 %€ 960
Halber Sachbezug (< 500 km/Monat privat)0,75 % / 1,0 %€ 360 / € 480

Quelle: WKO · ÖAMTC · Wichtig: Der CO₂-Grenzwert im Jahr der Erstzulassung gilt für die gesamte Nutzungsdauer.

Mini-Sachbezug: die Geheimwaffe

Bei nachgewiesener Privatnutzung unter 500 km monatlich halbiert sich der Sachbezug. Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch ist dafür Pflicht – genau hier rechnet sich ein elektronisches Fahrtenbuch besonders.

Kilometergeld Österreich 2026

Laut BMF Österreich:
PKW: 0,50 €/km · Max.: 30.000 km/Jahr steuerfrei · Mitnahme: + 0,05 €/km pro Person
Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre (§ 132 BAO) · Excel wird explizit abgelehnt wegen nachträglicher Änderbarkeit.

E-Firmenwagen Österreich: Sonderregelungen 2026

  • Sachbezug 0 % für reine E-Fahrzeuge (0 g CO₂/km).
  • Vorsteuerabzug bis 40.000 € Anschaffungswert möglich.
  • Kostenloses Laden am Arbeitsplatz steuerfrei (auch private E-Autos).
  • Heimladen 2026: Kostenersatz nur noch mit exakter kWh-Zuordnung (32,806 Cent/kWh).
  • Wallbox-Zuschuss: bis zu 2.000 € steuerfrei vom Arbeitgeber.
  • Seit April 2025: motorbezogene Versicherungssteuer jetzt auch für E-Autos.
DE

Rechtliche Grundlagen Deutschland 2026

Neu 2026 Was ist neu?

  • Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem 1. km (war 30 ct für die ersten 20 km) – BMF, Steueränderungsgesetz 2025.
  • E-Auto-0,25 %-Regel: Grenze auf 100.000 € angehoben (war 70.000 €, ab Anschaffung 01.07.2025).
  • Heimlade-Pauschalen (30/70 €) entfallen seit 01.01.2026 – jetzt kWh-Nachweis; wahlweise tatsächlicher Preis oder Destatis-Pauschale von 34 Cent/kWh.
  • Grundfreibetrag: auf 12.348 € gestiegen.
  • GoBD-Anforderungen: Fahrtenbuch unverändert streng – Excel bleibt ausgeschlossen.

Das deutsche Steuerrecht basiert auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die aktuellste Rechtsgrundlage bildet das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 sowie das Steueränderungsgesetz 2025 mit Wirkung ab 1.1.2026.

GoBD-Konformität – das Herzstück

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) legt fest, dass alle steuerrelevanten elektronischen Daten unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar gespeichert werden müssen.

GoBD einfach erklärt: Stellen Sie sich die GoBD wie ein digitales Siegel vor. Sobald Sie einen Eintrag machen, wird dieser „versiegelt". Jede Änderung muss sichtbar bleiben – wie bei einem Korrekturstift auf Papier. Excel kann das nicht leisten. AutoLogg hingegen protokolliert automatisch jede Änderung mit Zeitstempel und Benutzer.

Die 5 GoBD-Kernprinzipien:

1Nachvollziehbarkeit: jede Änderung dokumentiert (wer, wann, was).
2Vollständigkeit: lückenlose Erfassung aller Fahrten.
3Richtigkeit: wahrheitsgemäße und korrekte Angaben.
4Zeitgerechte Buchung: max. 7 Tage für Nacherfassungen.
5Unveränderbarkeit: einmal erfasste Daten nicht unbemerkt änderbar.

E-Firmenwagen Deutschland: aktuelle Sätze 2026

FahrzeugtypSatzBedingung
Rein elektrisch ≤ 100.000 €0,25 %Kauf ab 01.07.2025, bis 31.12.2030
Rein elektrisch > 100.000 €0,5 %Kauf bis 31.12.2030
Plug-in-Hybrid (≤ 50 g CO₂ oder ≥ 80 km E-Reichweite)0,5 %Strengere Kriterien seit 2025
Verbrenner / sonstige1,0 %Standardregelung

Quelle: Finanztip · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Steueränderungsgesetz 2025 / Investitionssofortprogramm.

Pendlerpauschale 2026 – die neue Regel

Neu ab 1. Januar 2026: einheitlich 38 Cent pro km ab dem 1. Kilometer.
Bisher: 30 Cent für die ersten 20 km, 38 Cent ab dem 21. km.
Beispiel: bei 15 km Arbeitsweg, 220 Tage/Jahr: 1.254 € (neu) statt 990 € (alt) = + 264 € Werbungskosten.
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre (§ 147 AO).

E-Auto & Fahrtenbuch: warum auch bei 0 % Sachbezug?

Viele E-Auto-Fahrer verzichten auf ein Fahrtenbuch, weil der Sachbezug ohnehin 0 % beträgt. Ein gefährlicher Irrtum: Gerade bei Elektrofahrzeugen sichert ein elektronisches Fahrtenbuch den Vorsteuerabzug, die korrekte Privatanteil-Berechnung und tausende Euro an Steuervorteilen, die ohne Dokumentation bei der nächsten Betriebsprüfung verloren gehen.

ATDie 10 %-Falle: Vorsteuerabzug bei E-Firmenwagen

Die österreichische Finanzbehörde verlangt den Nachweis einer unternehmerischen Nutzung von mindestens 10 %, damit ein Vorsteuerabzug überhaupt zulässig ist. Diese Regelung wird bei Betriebsprüfungen verstärkt geprüft – insbesondere bei E-Autos, da viele Nutzer fälschlicherweise davon ausgehen, kein Fahrtenbuch zu benötigen.

Achtung: Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gelten in Österreich als nicht-unternehmerische Privatfahrten. Bei Mitarbeitern, die den Firmen-PKW nicht täglich unternehmerisch nutzen (z. B. Rechnungswesen, HR, Marketing), kann die 10 %-Grenze schnell unterschritten werden.

€ 6.667
max. Vorsteuerabzug, der bei Verstoß verloren geht
10 %
min. betriebliche Nutzung, die nachgewiesen werden muss
0 %
Sachbezug – verleitet dazu, kein Fahrtenbuch zu führen

Quellen: WKO – Elektromobilität · TPA · WKO – Vorsteuerabzug

ATVorsteuerabzug E-Auto: die Luxustangente 2026

Anschaffungskosten (brutto)VorsteuerabzugDetails
≤ 40.000 €voll (bis 6.667 €)Uneingeschränkter Vorsteuerabzug
40.001 – 80.000 €teilweiseKorrektur via Eigenverbrauchsbesteuerung
> 80.000 €kein AbzugKein Vorsteuerabzug möglich

Stromkosten als „Treibstoff" berechtigen auch bei E-PKW über 80.000 € zum vollen Vorsteuerabzug. Quellen: ÖAMTC · VW Österreich

ATEinzelunternehmer-Falle: Privatanteil ohne Fahrtenbuch

Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter gilt das Sachbezugsregime (0 % bei E-Auto) nicht. Anders als bei GmbH-Dienstnehmern müssen sie einen Privatanteil gemäß Fahrtenbuch ausscheiden. Das betrifft AfA, Leasingraten, Wartung und alle weiteren Betriebskosten.

Ohne Fahrtenbuch schätzt das Finanzamt den Privatanteil – und diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß nicht zugunsten des Unternehmers aus. Bei gemischter Nutzung (> 10 % bis < 100 % betrieblich) ist ein Fahrtenbuch der einzig sichere Nachweis.

Ohne Fahrtenbuch

Finanzamt schätzt 40–50 % Privatanteil → tausende Euro weniger Betriebsausgaben.

Mit AutoLogg

Exakte Dokumentation → z. B. nur 20 % privat → maximale Absetzbarkeit.

Quellen: WKO · EY Österreich · kalkül

ATSteuer-Turbo 2026: Öko-IFB + degressive AfA

Öko-Investitionsfreibetrag
22 %
Erhöht von 15 % auf 22 % für E-Auto-Anschaffungen vom 01.11.2025 bis 31.12.2026
max. 7.333 € IFB
Degressive AfA
30 %
Max. 30 % auf den Restbuchwert. Nur rein elektrisch – Hybride ausgeschlossen.
vs. 12,5 % linear bei PKW

Rechenbeispiel E-Auto 40.000 € (brutto), Jahr 1:
Degressive AfA 30 %: 12.000 € + Öko-IFB 22 %: 8.800 € = 20.800 € Gewinnminderung
Bei 25 % KöSt = 5.200 € Steuerersparnis im ersten Jahr (nur AfA + IFB, ohne Vorsteuer & Betriebskosten).

Quellen: EY Österreich · USP.gv.at – IFB · Luxustangente 40.000 € brutto inkl. USt (§ 20 EStG).

ATDELadestrom-Nachweis 2026: die Pauschale ist (fast) tot

In beiden Ländern sind die bisherigen Monatspauschalen für das Laden zu Hause ausgelaufen. Seit 2026 ist eine kWh-Zuordnung zum Firmenfahrzeug erforderlich – ohne nachvollziehbare Dokumentation droht der Verlust des steuerfreien Kostenersatzes.

ATÖsterreich

30 €-Monatspauschale ausgelaufen seit 31.12.2025. Neuer Strompreis: 32,806 Cent/kWh (BMF 2026). Nur noch exakte kWh-Zuordnung zum E-Firmenwagen akzeptiert.

DEDeutschland

Monatspauschalen (30/70 €) entfallen seit 01.01.2026. Jetzt kWh-Nachweis – wahlweise tatsächliche Kosten oder Destatis-Strompreispauschale 34 Cent/kWh (H1 2025).

AutoLogg-Vorteil: Fahrtenbuch + kWh-Tracking = lückenloser Nachweis. Jede Fahrt wird automatisch dokumentiert und kann dem Ladestrom zugeordnet werden.

Quellen: ÖAMTC · WKO · BMF Österreich · BMF-Schreiben (DE) vom 11.11.2025.

DETurbo-AfA für E-Autos: 75 % im 1. Jahr – aber Vorsicht seit Juli 2025

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (§ 7 Abs. 2a EStG) wurde eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt. Sie gilt für Anschaffungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027.

JahrAfA-SatzBei 60.000 € E-Auto
1. Jahr75 %45.000 €
2. Jahr10 %6.000 €
3. + 4. Jahrje 5 %je 3.000 €
5. Jahr3 %1.800 €
6. Jahr2 %1.200 €

Das Zwei-Welten-Problem (BMF-Auskunft 2025):
Die Turbo-AfA gilt nur für den Arbeitgeber bei der Gewinnermittlung. Für Arbeitnehmer bei der Fahrtenbuchmethode bleibt es bei der linearen AfA: 12,5 % über 8 Jahre (BFH-Beschluss 29.03.2005). Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung wird unverändert auf Basis der linearen Acht-Jahres-AfA berechnet – egal welche AfA-Methode der Arbeitgeber wählt.

Quellen: IHK Rhein-Neckar · Lohnsteuer-kompakt · § 7 Abs. 2a EStG · BMF-Schreiben Tz. 34 vom 3. März 2022.

7 Gründe, warum E-Auto-Fahrer ein elektronisches Fahrtenbuch führen sollten

1Vorsteuerabzug sichern (AT): Nachweis der 10 % betrieblichen Nutzung – ohne geht bis zu 6.667 € verloren.
2Einzelunternehmer: Privatanteil nachweisen (AT): Sachbezug 0 % gilt nicht für EPU – das Fahrtenbuch ist einziger Schutz vor der Finanzamt-Schätzung.
3Halben Sachbezug beanspruchen (AT): bei < 500 km/Monat privat: 0,75 % / 1,0 % statt vollem Satz – lückenlose Aufzeichnung Pflicht.
4Ladestrom korrekt zuordnen (AT + DE): Pauschalen ausgelaufen seit 2026 – nur exakte kWh-Dokumentation sichert steuerfreien Ersatz.
5Turbo-AfA & Fahrtenbuchmethode verstehen (DE): 75 % AfA gilt nur für den Arbeitgeber – Arbeitnehmer brauchen das Fahrtenbuch für die korrekte Berechnung.
6Degressive AfA + IFB korrekt absetzen (AT): 22 % Öko-IFB + 30 % degressive AfA = bis zu 20.000 € Gewinnminderung in Jahr 1.
7Betriebsprüfung bestehen: Finanzbehörden prüfen E-Auto-Vorteile verstärkt – ein digitales Fahrtenbuch ist der beste Schutz.

Weitere Quellen: AutoLogg · TPA · firmenauto.de · FIDAS

Der große Vergleich

Fahrtenbuch vs. 1 %-Regelung

KriteriumFahrtenbuch1 %-Regelung / Sachbezug
Berechnungsgrundlagetatsächliche PrivatnutzungPauschale (oft teurer)
Dokumentationsaufwandgering mit E-Fahrtenbuchkeiner
SparpotenzialØ 2.800 €/Jahr
Genauigkeitexakte Kostenaufteilungpauschal, oft zu hoch
Wechsel möglich?nur zu Jahresbeginn oder bei Fahrzeugwechsel
Zeitersparnis mit AutoLogg90 % weniger Aufwand
Akzeptanz bei Betriebsprüfungen

Digital vs. handschriftlich: die Durchfallquote vermeiden

Der Großteil aller handschriftlichen Fahrtenbücher fällt bei Betriebsprüfungen durch. Hauptgründe: nachträgliche Erstellung, unvollständige Einträge und Kilometerabweichungen. Korrekt geführte elektronische Fahrtenbücher erreichen hingegen eine Akzeptanzrate von 85–95 %.

Handschriftlich

Tägliche Eingabe: 5–10 Min.Monatliche Kontrolle: 2–3 Std.Jahresabschluss: 8–16 Std. ~ 50 Stunden/Jahr

Digital mit AutoLogg

Tägliche Eingabe: 30 SekundenMonatliche Kontrolle: 15 Min.Jahresabschluss: 1–2 Std. ~ 5 Stunden/Jahr

Warum Excel nicht ausreicht

Finanzbehörden in DE und AT lehnen Excel-Fahrtenbücher kategorisch ab: keine Unveränderbarkeit, keine Versionskontrolle, Manipulation jederzeit möglich, nicht GoBD-konform. Die WKO verbietet Excel-Fahrtenbücher explizit.

Risiken vermeiden

Die 10 häufigsten Fehler bei Betriebsprüfungen

1Nachträgliche Erstellung – erkennbar an einheitlicher Handschrift, gleicher Tinte über Monate. 99 % Ablehnung.
2Unvollständige Dokumentation – fehlende km-Stände, keine Geschäftspartner, unklare Zwecke. 85 % Ablehnung.
3Kilometerabweichungen > 5 % – Widersprüche zu Werkstattrechnungen, unmögliche Tageskilometer. 80 % Ablehnung.
4Routenimplausibilitäten – geografisch/zeitlich unmögliche Fahrten, fehlende Tankstopps.
5Tankbeleg-Diskrepanzen – Tankort passt nicht zur Route, Verbrauch stimmt nicht.
6Unsachgemäße Korrekturen – Tipp-Ex, herausgerissene Seiten, unleserliche Durchstreichungen.
7Klassifizierungsfehler – Privatfahrten als betrieblich, Wochenendfahrten ohne Begründung.
8Formatverletzungen – lose Blätter, Excel-Tabellen, nachträglich eingeklebte Zettel.
9Timing-Verstöße – Einträge nach mehr als 7 Tagen, monatsweise Nacherfassung.
10Fehlende Pflichtdaten – keine konkreten Adressen, unklare Geschäftszwecke.

DEKonsequenzen Deutschland

Automatischer Wechsel zur 1 %-Regelung · Nachzahlungen bis 4 Jahre · 6 % Zinsen ab dem 15. Monat · Strafverfahren bei Vorsatz.

ATKonsequenzen Österreich

Wechsel zum vollen Sachbezug · Nachzahlungen über mehrere Jahre · Säumniszuschläge · Finanzstrafverfahren bei Manipulation.

Steuervorteile & E-Auto-Bonus 2026

Was Sie sparen können

Durchschnittliche Ersparnisse nach Fahrzeugklasse

Kleinwagen (bis 25k)
1.800 €
/Jahr
Mittelklasse (25–40k)
2.800 €
/Jahr
Oberklasse (40–60k)
4.200 €
/Jahr
Luxus (über 60k)
6.500 €
/Jahr

Kilometergeld & Pendlerpauschale 2026

DEDeutschland

Dienstreisen: 0,30 €/km (PKW) · 0,24 €/km (Motorrad)
Neu: Pendlerpauschale 0,38 €/km ab dem 1. km.

ATÖsterreich

Einheitlich: 0,50 €/km (alle Kfz)
Max. 30.000 km/Jahr steuerfrei · + 0,05 €/km Mitnahme.

Aus der Praxis

Praktische Tipps für den Alltag

Die 7-Tage-Regel nutzen

Mit elektronischen Fahrtenbüchern wie AutoLogg werden GPS-Daten automatisch erfasst. Sie haben dann 7 Kalendertage Zeit, Fahrtzweck und Geschäftspartner nachzutragen.

AutoLogg IQ nutzen

AutoLogg IQ erkennt Rückfahrten automatisch, lernt aus Ihren Mustern und kategorisiert häufige Fahrten vor. Weniger manuelle Arbeit = weniger Fehler.

Monatlich exportieren

Erstellen Sie monatliche PDF/CSV-Exporte für Ihren Steuerberater. So verteilt sich die Arbeit übers Jahr – statt Panik zum Jahresende.

Prüfung vorbereiten

Finanzprüfer prüfen Werkstattrechnungen, Google-Maps-Plausibilität, Terminkalender-Abgleich und Tankbelege. AutoLogg liefert revisionssichere Daten für alles.

FAQ

Häufige Fragen zum elektronischen Fahrtenbuch

Muss ich als Selbstständiger ein Fahrtenbuch führen?

Nein, es besteht keine generelle Pflicht. Ohne Fahrtenbuch gilt aber automatisch die pauschale Besteuerung (1 %-Regelung bzw. Sachbezug), die in den meisten Fällen teurer ist. Ein Fahrtenbuch ist freiwillig – lohnt sich aber fast immer.

Kann ich zwischen Fahrtenbuch und 1 %-Regelung wechseln?

Ja, aber nur zu Beginn eines Kalenderjahres oder bei Fahrzeugwechsel. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht möglich. Tipp: Führen Sie zuerst ein Fahrtenbuch – bei der Steuererklärung können Sie sich nachträglich für die 1 %-Methode entscheiden, falls diese günstiger war.

Kann ich Excel für mein Fahrtenbuch nutzen?

Nein. Excel wird von Finanzämtern in Deutschland und Österreich kategorisch abgelehnt. Es ist nicht GoBD-konform, da nachträgliche Änderungen nicht nachvollziehbar sind. Die WKO verbietet Excel-Fahrtenbücher explizit.

Wie lange muss ich Fahrtenbücher aufbewahren?

Deutschland: 10 Jahre (§ 147 AO). Österreich: 7 Jahre (§ 132 BAO). Die Aufbewahrung muss revisionssicher erfolgen – ein weiterer Vorteil elektronischer Fahrtenbücher.

Was passiert bei vergessenen Einträgen?

Einzelne vergessene Fahrten führen nicht zur kompletten Verwerfung. Bei systematischen Lücken wird das Fahrtenbuch jedoch abgelehnt. Mit AutoLogg werden alle Fahrten automatisch erfasst – vergessen ist praktisch unmöglich.

Wie viel kann ich durchschnittlich sparen?

Bei einem 50.000 € Fahrzeugwert und überwiegend betrieblicher Nutzung: 3.000–5.000 € jährlich. Bei E-Fahrzeugen in Österreich ist die Ersparnis durch den 0 %-Sachbezug sogar noch höher.

Was ist bei Poolfahrzeugen zu beachten?

Jeder Fahrer muss seine Fahrten separat dokumentieren. AutoLogg PRO bietet hierfür Fahrererkennung per App-Login, GPS oder API-Anbindung. Mehr zu Fuhrpark-Lösungen →

Brauche ich als E-Auto-Fahrer ein Fahrtenbuch, obwohl der Sachbezug 0 % beträgt?

Ja, dringend empfohlen. In Österreich sichert das Fahrtenbuch den Vorsteuerabzug (bis 6.667 €), da eine mindestens 10 %ige betriebliche Nutzung nachgewiesen werden muss (Quelle: WKO). Für Einzelunternehmer ist es sogar Pflicht zur Privatanteil-Berechnung, da das Sachbezugsregime für sie nicht gilt. Seit 2026 ist zudem die Ladestrom-Pauschale ausgelaufen – nur noch exakte kWh-Zuordnung sichert den steuerfreien Kostenersatz.

Was ist die Turbo-AfA für E-Autos in Deutschland und wie betrifft sie mein Fahrtenbuch?

Seit Juli 2025 können Unternehmen 75 % der Anschaffungskosten eines E-Autos bereits im ersten Jahr abschreiben (§ 7 Abs. 2a EStG). Wichtig: Laut BMF gilt diese erhöhte AfA nur für die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Für Arbeitnehmer wird bei der Fahrtenbuchmethode weiterhin die lineare AfA mit 12,5 % über 8 Jahre angesetzt (Quelle: IHK Rhein-Neckar). Das Fahrtenbuch bleibt daher wichtig für die korrekte Privatanteil-Berechnung.

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Weiterführende Ressourcen

Offizielle Behörden & Quellen

Dieser Guide basiert auf den aktuellen Richtlinien von BMF Deutschland, BMF Österreich, WKO und ÖAMTC. Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater. Copyright © AutoLogg 2026.

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Dieser Guide basiert auf den aktuellen Richtlinien von BMF Deutschland, BMF Österreich, WKO und ÖAMTC. Stand: September 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater.

Weiterführende Ressourcen

Offizielle Behörden und Richtlinien:

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