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Versteuerung Dienstwagen – Fahrtenbuch oder Prozent-Regel?

Feb 26, 2018 | Wissenswertes

Fahrtenbuch oder Prozent-Regelung – Wann macht ein Fahrtenbuch Sinn?

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss diesen geldwerten Vorteil versteuern. Die Höhe beläuft sich in Deutschland auf monatlich 1% vom Anschaffungspreis des Fahrzeugs und in Österreich auf 1,5 bis 2 Prozent vom Listenpreis. Dieser Wert wird zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet. Das heißt, dass beispielsweise für einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro jeden Monat 400 Euro zusätzlich an Gehalt versteuert werden (In Deutschland kommen hier noch 0,03% des Listenpreises je Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu). In Österreich hängt der zu versteuernde Zuschlag von den CO2-Emissionen des Unternehmensfahrzeuges ab. Der CO2-Emissions-Grenzwert entscheidet demnach ob monatlich 1,5% oder 2% des Listenpreises angesetzt werden. Die Höhe des Sachbezuges ist in Österreich begrenzt auf maximal 960 Euro monatlich.

Tipp: In diesen 2 Fällen ist es ratsam über die Führung eines Fahrtenbuches nachzudenken:

  1.  Wenn man mehr dienstlich als privat mit dem Firmenwagen unterwegs ist.
  2.  Wenn es sich bei dem Firmenwagen um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, denn auch hier wird bei dem zu versteuernden Anteil der Listenpreis herangezogen.

Hier kann sich eine kilometergenaue Versteuerung richtig lohnen. Der Einfachheit halber wird in den meisten Fällen die Prozent-Regelung gewählt. Bei der pauschalen Versteuerung wird prinzipiell von einer privaten Nutzung des Fahrzeuges ausgegangen – das im Übrigen unabhängig davon, ob der Wagen auch tatsächlich privat genutzt wird oder nicht. Nutzt man den Firmenwagen ausschließlich geschäftlich, so kann dies mit einem schriftlichen privaten Nutzungsverbot vom Arbeitgeber vereinbart werden. Ist die private Nutzung klar ausgeschlossen, wird auch die Prozent-Regelung nicht angewandt. Wichtig hier: Schriftlich, nicht mündlich.

 

Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuch-Methode

Möchte man die private Nutzung des Fahrzeuges kilometergenau nachweisen, können die zurückgelegten Fahrten – privat, geschäftlich oder Weg zur Arbeit – mit der Fahrtenbuch-Methode nachgewiesen werden. Um eine Anerkennung sicherzustellen muss das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt werden. Jede Fahrt muss mit Datum, Ziel der Fahrt, Kilometerstand, Zweck und Geschäftspartner protokolliert werden. Vor allem eine lückenlose Aufzeichnung muss gewährleistet sein. Überdies soll jede Änderung nachvollziehbar dargestellt werden.

Mit der Fahrtenbuch-Methode können Firmenwagenfahrer viel Geld sparen. Ein Blick auf die eigenen Privat- und Geschäftsfahrten kann sich also wirklich lohnen. Besonders zeitsparend führt man ein Fahrtenbuch heute digital > Elektronisches Fahrtenbuch