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Vorsteuerabzug bei Elektrofahrzeugen – jetzt einfach erklärt!

Mrz 13, 2024 | Wissenswertes

Vorsteuerabzug Elektrofahrzeuge
10% betriebliche Nutzung bei Elektrofahrzeugen

Vorsteuerabzug Elektroauto Österreich: Warum ein Fahrtenbuch entscheidend ist

Der Vorsteuerabzug für Elektroautos in Österreich ist eine attraktive Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen. Doch damit ein Firmenwagen vorsteuerabzugsberechtigt ist, müssen klare Nachweise erbracht werden. Besonders wichtig ist, dass das Fahrzeug mindestens 10% geschäftlich genutzt wird. Diese Anforderung gilt auch dann, wenn das Elektroauto Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird.

Doch wie können Unternehmen diese Nutzung effektiv nachweisen? Ein Fahrtenbuch ist die beste Lösung, um den geschäftlichen Einsatz zu dokumentieren und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.


Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug von Elektrofahrzeugen in Österreich

Um den Vorsteuerabzug für ein Elektroauto geltend zu machen, fordert die österreichische Finanzbehörde den Nachweis einer unternehmerischen Nutzung von mindestens 10%. Diese Regelung gilt auch, wenn Mitarbeiter den Wagen nutzen. Kritisch wird es bei Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, da diese in Österreich nicht als geschäftlich gelten.

Unternehmen stehen bei Betriebsprüfungen oft vor der Herausforderung, diese Grenze zu dokumentieren. Fehlt ein Nachweis, können steuerliche Vorteile aberkannt werden. Daher ist es wichtig, alle geschäftlichen Fahrten präzise zu erfassen.


Herausforderungen bei der Nachweisführung

Besonders für Unternehmer oder Mitarbeiter, die nicht täglich geschäftlich unterwegs sind, kann der Nachweis schwierig sein. Ohne eine detaillierte Dokumentation könnten Finanzämter den Vorsteuerabzug infrage stellen. Hinzu kommt, dass viele Nutzer von Elektrofahrzeugen kein Fahrtenbuch führen, da bei E-Autos kein Sachbezug für private Fahrten berechnet wird. Trotzdem ist ein Fahrtenbuch ein wichtiges Instrument, um steuerliche Sicherheit zu gewährleisten.


Warum ein Fahrtenbuch die Lösung ist

Ein Fahrtenbuch erleichtert den Nachweis der geschäftlichen Nutzung erheblich. Besonders bei Elektrofahrzeugen, die oft privat und geschäftlich genutzt werden, schafft es Transparenz. Mit einem Fahrtenbuch können Unternehmen die 10%-Regelung sicher einhalten und Streitigkeiten mit dem Finanzamt vermeiden.

Digitale Lösungen wie AutoLogg bieten dabei zusätzliche Vorteile:

  • Automatische Erfassung: Alle Fahrten werden präzise aufgezeichnet.
  • Zeitersparnis: Kein manuelles Schreiben mehr nötig.
  • Fehlervermeidung: Reduziert das Risiko von Dokumentationsfehlern.
  • Einfache Auswertungen: Geschäftliche und private Fahrten sind klar getrennt.

Empfehlungen von Steuerberatern

Steuerberater empfehlen Unternehmen und Mitarbeitern zunehmend, ein Fahrtenbuch zu führen – auch bei Elektroautos. Der Grund: Es sorgt für Transparenz und schafft eine sichere Grundlage für den Vorsteuerabzug. Besonders digitale Lösungen erleichtern diesen Prozess erheblich.

Mit Tools wie AutoLogg sparen Unternehmen nicht nur Zeit, sondern vermeiden auch potenzielle Probleme bei Betriebsprüfungen. Digitale Fahrtenbücher sind daher eine ideale Lösung, um steuerliche Anforderungen effizient zu erfüllen.


Was passiert bei fehlendem Nachweis?

Wenn der Nachweis der geschäftlichen Nutzung fehlt, droht der Verlust des Vorsteuerabzugs. Die Finanzbehörden könnten bei einer Prüfung zudem zusätzliche Nachweise fordern, die im Nachhinein schwer zu erbringen sind. In einigen Fällen kann dies zu Steuernachzahlungen oder rechtlichen Konsequenzen führen. Mit einem Fahrtenbuch sind Unternehmen auf der sicheren Seite.


Fazit: Sicherheit durch ein digitales Fahrtenbuch

Der Vorsteuerabzug für Elektroautos in Österreich ist ein wertvoller Vorteil, den Unternehmen nicht ungenutzt lassen sollten. Mit einem digitalen Fahrtenbuch wie AutoLogg gelingt der Nachweis der geschäftlichen Nutzung einfach und effizient. So bleiben Unternehmen steuerlich auf der sicheren Seite und sparen gleichzeitig Zeit und Nerven.

Weitere Infos zum Thema findest Du hier: Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen