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Ohne Sorge und Bedenken mit dem Firmenwagen in den Urlaub

Jul 20, 2021 | Wissenswertes

Das sollte bei einer Nutzung vom Dienstauto im Urlaub beachtet werden.

Vor allem durch die Pandemie steigt die Beliebtheit mit dem Auto, anstatt dem Flieger in den Urlaub zu reisen. Doch was ist, wenn man einen Firmenwagen besitzt? Um Sorgen zu vermeiden und den Urlaub so richtig genießen zu können, sollte man sich vorher über die wichtigsten Aspekte zur privaten Nutzung des Dienstwagens informieren.

Ohne Sorge und Bedenken in den Urlaub

Regelungen zur privaten Nutzung

Oft regeln Unternehmen die Dienstwagennutzung in einer sogenannten Car Policy oder einer Betriebsvereinbarung. Diese kann freivertraglich gestaltet werden und sollte die wichtigsten Punkte beinhalten. Zuerst sollte festgestellt werden, ob überhaupt mit dem Firmenauto in den Urlaub gefahren werden darf und wie weit Fahrten ins Ausland erlaubt sind. Manchmal beschließen Unternehmen Kilometerbeschränkungen. Auf diese sollte bei der Urlaubsplanung unbedingt geachtet werden, denn darüber hinaus gefahrene Kilometer können entweder vertraglich untersagt sein, oder ein bestimmter Betrag muss pro Kilometer bezahlt werden. Außerdem sind Punkte wie Versicherungsschutz oder Kostenübernahme für z.B. Tankkosten, Mautkosten und Autobahnvignetten für die Planung vom Urlaub zu klären.

Falls diese Aspekte nicht detailliert geregelt sind, sollte das vor Urlaubsbeginn mit dem Dienstgeber abgesprochen werden, um Missverständnisse vorzubeugen.

 

Wer darf fahren?

Einer der wichtigsten Punkte, die geklärt werden müssen, ist, wer das Auto lenken darf. Oft dürfen enge Familienmitglieder, wie Ehepartner oder Kinder, auch mit dem Firmenwagen fahren. Das ist bei langen Strecken von Vorteil, um den Fahrer vor Müdigkeit und Erschöpfung zu bewahren. Falls ein Fahrertausch erlaubt ist, sollte unbedingt eine Benutzungsbewilligung für alle Lenker mitgeführt werden, ansonsten kann es zu sehr unangenehmen Situationen führen. In einigen Ländern muss man ein bestimmtes Formular ausfüllen und mitbringen, in Italien ist das z.B. die „Delega“.

 

Versteuerungsmethoden

 

Ein-Prozent-Regelung:

Bei dieser Methode wird 1 Prozent des Anschaffungspreises versteuert – Egal wie viele Kilometer gefahren werden. Der versteuerte Betrag deckt alle Kosten für die Privatfahrten des Dienstnehmers ab, jedoch gibt es manchmal Sonderregelungen, wie zum Beispiel privat entstandene Kosten für Mautgebühren. Das ist aber in jedem Unternehmen individuell geregelt und sollte vorher abgesprochen werden.

 

Fahrtenbuch:

Bei der Fahrtenbuchmethode gibt es eine Sonderregelung. Der Urlaub mit dem Firmenwagen wird als eine einzige Privatfahrt beschrieben, egal wie viele Fahrten im Urlaub vollzogen werden. Dabei trägt der Mitarbeiter am Ende des Urlaubs das An- und Abreisedatum ein und die in dieser Zeit gefahrenen Kilometer.

Das ist natürlich auch beim elektronischen Fahrtenbuch von AutoLogg möglich. Du kannst ganz einfach deine Fahrten verbinden und gemeinsam zuordnen, indem du auf den Wochentag tippst und oben rechts auf „Fahrten verbinden“ drückst.

 

Unfallvorkehrungen

Niemand geht davon aus, dass im Urlaub ein Unfall passiert. Man kann es jedoch nicht immer verhindern, weshalb es von Vorteil wäre, im Vorhinein schon Maßnahmen zu setzen, um die Situation etwas zu erleichtern. Man sollte abklären, welche Unfall- und Pannenhilfen mit dem Dienstnehmer vereinbart sind, um dort nicht in noch mehr Stress zu verfallen. Außerdem muss bei einem Unfall der Euro-Notruf 112 gewählt und ein europäischer Unfallbericht ausgefüllt werden.

 

Wir wünschen allzeit gute Fahrt und einen schönen Urlaub.