Fahrtenbuch-Lizenz kaufen

Jetzt Lizenz aktivieren und mit der Aufzeichnung starten

Fahrtenbuch für deinen Fuhrpark

Welche Vorteile AutoLogg für deinen Fuhrpark bieten kann

Individuelle Beratung

Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite

AutoLogg Support

Du benötigst Unterstützung bei der Installation oder hast Fragen zu deiner bestehenden Lizenz?

AutoLogg Hilfe-Center

Hier findest du häufig gestellte Fragen, Antworten und kannst mit unserem Support kommunizieren.

Beginne eine Unterhaltung.

Das AutoLogg Hilfe-Center im Webportal
wird dir in deinem Account in der unteren, rechten Ecke angezeigt

Beginne eine Unterhaltung.

Das AutoLogg Hilfe-Center in der App
findest du unter Profil > Hilfe

Sachbezug für E-Firmenautos ab 2027: Was in Österreich geplant ist

Sep. 16, 2026 | News

Gilt für: Österreich

Stand: 16. September 2026

Bisher war die private Nutzung eines Elektro-Firmenautos in Österreich sachbezugsfrei. Das soll sich mit 1. Jänner 2027 ändern: Die Bundesregierung will auch für E-Autos einen Sachbezug einführen. Was geplant ist, was noch offen ist und warum ein sauber geführtes Fahrtenbuch damit wieder wichtiger wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute gilt: Für Firmenautos mit 0 g CO2/km wird kein Sachbezug angesetzt.
  • Geplant ab 2027: monatlich 0,375 % der Anschaffungskosten, höchstens 180 Euro.
  • Geplant ab 2028: monatlich 0,625 % der Anschaffungskosten, höchstens 300 Euro.
  • Umgesetzt wird das über eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung. Diese ist nach unserem Stand noch nicht veröffentlicht.
  • Wer wenig privat fährt, braucht einen belastbaren Nachweis. Ein digitales Fahrtenbuch liefert ihn automatisch.

Was bisher für E-Firmenautos gilt

Darf ein Mitarbeiter ein Firmenauto auch privat nutzen, entsteht grundsätzlich ein Sachbezug. Er wird wie Arbeitslohn behandelt und ist sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherung relevant. Für Verbrenner beträgt er 2 % der Anschaffungskosten (höchstens 960 Euro im Monat) bzw. 1,5 % (höchstens 720 Euro) bei Fahrzeugen mit niedrigem CO2-Ausstoß.

Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer, also insbesondere Elektroautos, wird derzeit laut Finanzministerium kein Sachbezug angesetzt. Einen Überblick über alle aktuellen Werte finden Sie in unserem Fahrtenbuch-Ratgeber für Österreich.

Sachbezug E-Auto 2027: Was geplant ist

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wurde im Juli 2026 von Nationalrat und Bundesrat beschlossen (BGBl. I Nr. 62/2026). Laut Parlamentskorrespondenz soll der Sachbezug für E-Autos jedoch nicht im Gesetz selbst, sondern per Verordnung über eine Novelle der Sachbezugswerteverordnung eingeführt werden. Die geplanten Werte:

ZeitraumSachbezug pro MonatHöchstbetrag pro Monat
bis 31.12.2026kein Sachbezug
20270,375 % der Anschaffungskosten180 Euro
ab 20280,625 % der Anschaffungskosten300 Euro

Quelle: Parlamentskorrespondenz PK0565 vom 16.06.2026; geltende Rechtslage: BMF, Sachbezug Kraftfahrzeug.

Wichtig: Die Verordnung war zum Stand dieses Beitrags nach unserer Recherche noch nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Details können sich daher noch ändern. Stimmen Sie konkrete Schritte mit Ihrer Steuerberatung ab.

Rechenbeispiel

Ein E-Firmenauto mit Anschaffungskosten von 40.000 Euro darf privat genutzt werden:

  • 2026: kein Sachbezug.
  • 2027: 0,375 % von 40.000 Euro = 150 Euro pro Monat.
  • ab 2028: 0,625 % von 40.000 Euro = 250 Euro pro Monat.

Bei teureren Fahrzeugen greift der Höchstbetrag: Bei 60.000 Euro Anschaffungskosten ergäben sich rechnerisch 225 Euro (2027) bzw. 375 Euro (2028). Angesetzt werden dann höchstens 180 bzw. 300 Euro.

Wenig privat gefahren? Dann zählt der Nachweis

Schon heute gilt bei Verbrennern: Wird ein Firmenauto nachweislich durchschnittlich höchstens 500 Kilometer pro Monat privat gefahren, halbiert sich der Sachbezug. Als Nachweis nennen Finanzministerium und WKO insbesondere das Fahrtenbuch.

Nach den bisher bekannten Informationen zum Verordnungsentwurf soll diese Halbierung auch für E-Autos gelten. Im Beispiel oben wären das 2027 dann 75 Euro statt 150 Euro pro Monat. Welche Anforderungen die Finanzverwaltung an den Nachweis bei E-Autos stellt, ist noch offen. Klar ist aber: Wer die Halbierung nutzen will, muss Privat- und Dienstfahrten lückenlos und nachvollziehbar belegen können. Das gelingt nur, wenn die Aufzeichnung ab dem ersten Tag stimmt, und nicht erst im Nachhinein.

Welche Angaben ein Fahrtenbuch enthalten muss, lesen Sie im Beitrag Anforderungen an ein Fahrtenbuch.

Laden zu Hause: kWh-Nachweis schon seit 2026

Unabhängig vom neuen Sachbezug hat sich beim Laden bereits etwas geändert. Die Pauschale von 30 Euro pro Monat für Heimladen ohne Zuordnung der Strommenge galt nur bis 31.12.2025. Ein abgabenfreier Kostenersatz setzt nun voraus, dass die geladene Strommenge dem Firmenauto nachweislich zugeordnet werden kann. Der maßgebliche Strompreis für 2026 beträgt laut BMF 32,806 Cent pro kWh. Mehr dazu im Abschnitt E-Auto und Fahrtenbuch unseres Ratgebers.

Auch beim Vorsteuerabzug spielt die Nutzung eine Rolle, siehe Vorsteuerabzug bei Elektrofahrzeugen.

Checkliste für Arbeitgeber und Fuhrparkverantwortliche

  • Bestand erfassen: Welche E-Firmenautos dürfen privat genutzt werden, und mit welchen Anschaffungskosten?
  • Belastung abschätzen: Sachbezug 2027 und 2028 je Fahrzeug grob durchrechnen.
  • Kandidaten für den halben Wert: Wer fährt voraussichtlich wenig privat? Hier ist ein Fahrtenbuch Voraussetzung.
  • Car Policy prüfen: Regeln zur Privatnutzung, zum Laden und zur Dokumentation anpassen.
  • Mitarbeitende informieren: Rechtzeitig vor Jänner 2027 erklären, was sich am Lohnzettel ändert.
  • Verordnung beobachten: Endgültige Fassung abwarten und mit der Steuerberatung abstimmen.

So hilft ein digitales Fahrtenbuch

Ein handschriftliches Fahrtenbuch für ein ganzes Jahr lückenlos zu führen, ist mühsam und fehleranfällig. Mit AutoLogg läuft die Aufzeichnung im Hintergrund:

  • Vollautomatische Erfassung: Datum, Uhrzeit und Adressen werden direkt aus dem Fahrzeug übernommen. Mit AutoLogg Connected ganz ohne Hardware für über 20 Marken, alternativ mit Dongle.
  • 1-Klick-Zuordnung: Fahrten werden als geschäftlich oder privat markiert. AutoLogg IQ erkennt Rückfahrten und häufige Orte und füllt Partner und Zweck vor.
  • Privat bleibt privat: Bei Privatfahrten sind im Fuhrpark keine Adressen und Details sichtbar.
  • Für Flotten: Zentrale Verwaltung, Pool-KFZ-Management, Buchungskalender und Erinnerungs-Manager. Mehr unter Funktionen.
  • Export: Fahrtenbuch als PDF oder CSV für Lohnverrechnung und Steuerberatung.

AutoLogg gibt es seit 2017, über 28 Millionen Fahrten wurden bereits aufgezeichnet. Für Kanzleien gibt es eine eigene Seite: AutoLogg für Steuerberater.

Vorbereitet ins Jahr 2027: Starten Sie das Fahrtenbuch für Ihre E-Firmenautos jetzt, dann ist der Nachweis ab Jänner vollständig.

Jetzt starten

FAQ: Sachbezug für E-Firmenautos in Österreich

Ab wann gilt ein Sachbezug für E-Autos?

Geplant ist der 1. Jänner 2027. Die Umsetzung erfolgt über eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung, die nach unserem Stand vom 16.09.2026 noch nicht kundgemacht ist.

Wie hoch ist der Sachbezug für E-Autos ab 2027?

Geplant sind 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat, höchstens 180 Euro. Ab 2028 sollen es 0,625 %, höchstens 300 Euro pro Monat sein.

Gilt die neue Regel auch für E-Autos, die schon im Fuhrpark sind?

Laut den bisher bekannten Plänen ist keine Ausnahme für bereits angeschaffte Fahrzeuge vorgesehen. Die endgültige Verordnung bleibt abzuwarten.

Kann sich der Sachbezug für E-Autos halbieren?

Bei Verbrennern halbiert sich der Sachbezug, wenn nachweislich durchschnittlich höchstens 500 km pro Monat privat gefahren werden. Nach den bisher bekannten Informationen soll das auch für E-Autos gelten. Als Nachweis dient insbesondere ein Fahrtenbuch.

Brauche ich für ein E-Firmenauto ein Fahrtenbuch?

Ein Fahrtenbuch ist der gängige Nachweis, um die Privatnutzung zu belegen, etwa für den halben Sachbezug. Ein digitales Fahrtenbuch wie AutoLogg zeichnet die Fahrten automatisch auf.

Was gilt für das Laden zu Hause?

Seit 2026 ist ein abgabenfreier Kostenersatz nur möglich, wenn die geladene Strommenge dem Firmenauto zugeordnet werden kann. Die frühere 30-Euro-Pauschale galt bis 31.12.2025. Der Strompreis für 2026 beträgt 32,806 Cent pro kWh.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 16.09.2026.