Stand: September 2026 · Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Kurz beim Bäcker halten, die Kinder abholen, danach zum Kunden: Im Alltag mit dem Firmenauto verschwimmen dienstliche und private Fahrten schnell. Für das Finanzamt zählt aber jede Fahrt in der richtigen Kategorie. Hier lesen Sie, wie Sie Privatfahrten, Arbeitsweg und Dienstfahrten im Fahrtenbuch richtig zuordnen, getrennt nach Österreich und Deutschland.
Das Wichtigste in Kürze
- Österreich: Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt beim Sachbezug als Privatfahrt.
- Österreich: Wer nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km pro Monat privat fährt, zahlt nur den halben Sachbezug.
- Deutschland: Für Privatfahrten genügen im Fahrtenbuch Kilometerangaben, für den Arbeitsweg ein kurzer Vermerk.
- Deutschland: Wird eine Dienstfahrt privat unterbrochen, muss der Kilometerstand an dieser Stelle dokumentiert sein.
- Beide Länder: Ein Fahrtenbuch wirkt nur, wenn es vollständig, zeitnah und nachvollziehbar geführt wird.
Drei Arten von Fahrten und warum die Zuordnung zählt
Im Fahrtenbuch landet jede Fahrt mit dem Firmenauto in einer von drei Kategorien: Dienstfahrt, Privatfahrt oder Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Aus dieser Zuordnung ergibt sich, wie hoch der private Nutzungsanteil ist. Und davon hängt ab, was versteuert wird: in Österreich der Sachbezug, in Deutschland der geldwerte Vorteil.
Fehler bei der Zuordnung sind deshalb keine Formalie. Werden Privatkilometer als dienstlich eingetragen oder fehlen Fahrten, gilt das Fahrtenbuch schnell als nicht ordnungsgemäß. In Deutschland greift dann die 1-%-Regelung. Einen Überblick über alle Pflichtangaben finden Sie in unserem Guide zum elektronischen Fahrtenbuch für Österreich und Deutschland.
ATÖsterreich: Jeder Privatkilometer zählt für den Sachbezug
Der Arbeitsweg ist eine Privatfahrt
Darf ein Dienstnehmer das Firmenauto privat nutzen, ist ein Sachbezug anzusetzen. Laut Bundesministerium für Finanzen gelten dabei auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Privatfahrten. Wer täglich mit dem Dienstwagen ins Büro fährt, sammelt also Privatkilometer, auch wenn er am Wochenende gar nicht fährt.
Der volle Sachbezug beträgt 2 % der Anschaffungskosten, höchstens 960 Euro im Monat. Für Fahrzeuge unter dem CO₂-Grenzwert (126 g/km bei Erstzulassung 2025 und 2026) sind es 1,5 %, höchstens 720 Euro. Für Fahrzeuge mit 0 g CO₂/km, also insbesondere Elektroautos, wird kein Sachbezug angesetzt.
Halber Sachbezug: Die 500-Kilometer-Grenze im Jahresdurchschnitt
Wird das Firmenauto nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich für Privatfahrten genutzt, ist nur der halbe Sachbezug anzusetzen. Die Wirtschaftskammer Österreich rechnet das mit 6.000 km pro Jahr um. Entscheidend ist der Durchschnitt: Ein Monat mit Urlaubsfahrt kann durch ruhigere Monate ausgeglichen werden.
Gerade im letzten Quartal lohnt sich deshalb ein Blick auf die bisherigen Privatkilometer. Wer die Zahl kennt, kann bis Jahresende noch gegensteuern. Das funktioniert aber nur, wenn jede Privatfahrt und jeder Arbeitsweg sauber als privat erfasst ist.
Wie der Nachweis gelingt
Das übliche Beweismittel ist das Fahrtenbuch. Nach einer Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats (RV/1055-L/09) muss darin jede einzelne Fahrt mit Kilometerständen, Anfangs- und Endpunkt sowie Zwischenzielen so beschrieben sein, dass die gefahrenen Kilometer zweifelsfrei nachvollziehbar sind. Auch kleinere Privatfahrten gehören dazu. Private Abstecher während einer Dienstfahrt sollten daher als eigener, privater Teil erkennbar sein.
Laut WKO lassen sich Privatfahrten für den halben Sachbezug nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs auch so nachweisen: Von der gesamten Jahreskilometerleistung werden die durch Reiseberichte belegten Dienstfahrten abgezogen. Für einen noch weiter reduzierten Sachbezug bei sehr geringer Privatnutzung verlangt die Sachbezugswerteverordnung dagegen, dass sämtliche Fahrten lückenlos im Fahrtenbuch aufgezeichnet werden.
DEDeutschland: Fahrtenbuch statt 1-%-Regelung
Was bei Dienstfahrten im Fahrtenbuch stehen muss
Ohne ordnungsgemäßes Fahrtenbuch wird der geldwerte Vorteil nach der 1-%-Regelung bewertet. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 1. März 2012, VI R 33/10) stellt klare Anforderungen: Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Es muss Datum und Fahrtziele enthalten, dazu den aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner oder den konkreten Gegenstand der dienstlichen Verrichtung. Die Fahrten müssen vollständig und im fortlaufenden Zusammenhang mit dem Gesamtkilometerstand aufgezeichnet sein.
Für elektronische Fahrtenbücher gilt zusätzlich: Nachträgliche Änderungen müssen technisch ausgeschlossen oder in ihrer Reichweite dokumentiert sein (BFH, Urteil vom 16. November 2005, VI R 64/04).
Privatfahrten und Arbeitsweg: weniger Angaben nötig
Für Privatfahrten genügen nach R 8.1 Abs. 9 der Lohnsteuer-Richtlinien jeweils Kilometerangaben. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch. Wichtig ist trotzdem, dass jede dieser Fahrten mit ihren Kilometern im Fahrtenbuch steht, sonst stimmt die Gesamtrechnung nicht.
Private Unterbrechung und mehrere Kundentermine
Zwei Fälle regelt der Bundesfinanzhof im selben Urteil ausdrücklich:
- Mehrere Termine auf einer Tour: Besteht eine einheitliche berufliche Reise aus mehreren Teilabschnitten, dürfen diese zu einer Eintragung zusammengefasst werden. Die aufgesuchten Kunden müssen dann in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt sein.
- Privater Abstecher unterwegs: Wird die Dienstfahrt für private Zwecke unterbrochen, ist das ein Einschnitt, der durch Angabe des Kilometerstands dokumentiert sein muss.
Österreich und Deutschland im Vergleich
| Fahrt | Österreich (AT) | Deutschland (DE) |
|---|---|---|
| Wohnung – Arbeitsstätte | Gilt als Privatfahrt | Eigene Kategorie, kurzer Vermerk genügt |
| Privatfahrt | Zählt für die 500-km-Grenze, lückenlos erfassen | Kilometerangaben genügen |
| Dienstfahrt | Kilometerstände, Anfangs- und Endpunkt, Zwischenziele | Datum, Ziel, Geschäftspartner oder Zweck, Kilometerstand |
| Privater Abstecher | Als privater Teil erkennbar machen | Kilometerstand bei der Unterbrechung dokumentieren |
So hilft das digitale Fahrtenbuch bei der Zuordnung
Die meisten Zuordnungsfehler entstehen nicht aus Absicht, sondern weil Fahrten erst Wochen später aus dem Gedächtnis nachgetragen werden. Ein digitales Fahrtenbuch wie AutoLogg setzt genau dort an:
- Automatische Erfassung: Datum, Uhrzeit und Adressen werden direkt aus dem Fahrzeug übernommen.
- 1-Klick-Zuordnung: Geschäftlich nach links, privat nach rechts, der Arbeitsweg per Klick.
- Mischfahrten aufteilen: Eine Fahrt mit dienstlichem und privatem Anteil lässt sich aufteilen. Im PDF erscheinen die Kilometer getrennt nach Art, eine Notiz zum Umweg wird mit ausgegeben.
- Fahrten verbinden: Mehrere Teilstrecken einer Tour lassen sich per Knopfdruck zu einer Fahrt zusammenfassen.
- AutoLogg IQ: Erkennt Rückfahrten und häufige Orte, merkt sich Partner und Zweck und füllt automatisch vor.
- Nachvollziehbar: Jede Änderung wird protokolliert. Der Export als PDF oder CSV ist auf Knopfdruck fertig.
Für Fuhrparks mit wechselnden Fahrern lohnt sich zusätzlich ein Blick auf unseren Beitrag zu Poolfahrzeugen und mehreren Firmenautos. Steuerberaterinnen und Steuerberater finden Informationen zur Zusammenarbeit auf unserer Seite für Kanzleien.
Checkliste: Fahrten sauber zuordnen
- Zeitnah zuordnen: Fahrten am besten täglich oder wöchentlich kategorisieren, nicht erst am Jahresende.
- Arbeitsweg richtig kennzeichnen: In Österreich als Privatfahrt, in Deutschland als Fahrt Wohnung – erste Tätigkeitsstätte.
- Abstecher trennen: Private Umwege während einer Dienstfahrt nicht in der Dienstfahrt verstecken.
- Geschäftspartner nennen: Bei Dienstfahrten nicht nur den Ort, sondern Kunde oder Zweck eintragen.
- Privatkilometer beobachten (AT): Im vierten Quartal prüfen, ob der Jahresdurchschnitt von 500 km pro Monat hält.
- Mit der Steuerberatung abstimmen: Sonderfälle wie mehrere Tätigkeitsstätten oder Außendienst gemeinsam klären.
Häufige Fragen
Ist der Weg zur Arbeit mit dem Firmenauto eine Privatfahrt?
In Österreich ja: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten beim Sachbezug als Privatfahrten. In Deutschland werden Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gesondert erfasst; im Fahrtenbuch genügt dafür jeweils ein kurzer Vermerk.
Was muss ich bei Privatfahrten im Fahrtenbuch eintragen?
In Deutschland genügen für Privatfahrten nach R 8.1 Abs. 9 LStR jeweils Kilometerangaben. In Österreich müssen für den halben Sachbezug die Privatkilometer nachweisbar sein; ein Fahrtenbuch sollte dafür alle Fahrten lückenlos und mit Kilometerständen enthalten.
Wie dokumentiere ich einen privaten Abstecher während einer Dienstfahrt?
Der private Teil sollte getrennt erkennbar sein. Der Bundesfinanzhof verlangt, dass eine Unterbrechung der beruflichen Fahrt für private Zwecke durch Angabe des Kilometerstands dokumentiert wird.
Darf ich mehrere Kundentermine an einem Tag zusammenfassen?
In Deutschland ja, wenn es eine einheitliche berufliche Reise ist: Die Teilabschnitte können zu einer Eintragung verbunden werden, wenn die aufgesuchten Kunden in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt sind.
Was gilt für die 500-Kilometer-Grenze in Österreich?
Wird das Firmenauto nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich privat genutzt, ist nur der halbe Sachbezug anzusetzen. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen dabei als Privatfahrten.
Jede Fahrt in der richtigen Kategorie
Seit 2017 und über 28 Millionen aufgezeichnete Fahrten: AutoLogg erfasst Fahrten automatisch und macht die Zuordnung zum Klick.
Jetzt starten Alle FunktionenQuellen: BMF Österreich, Sachbezug Kraftfahrzeug · WKO, Kfz-Sachbezug · UFS RV/1055-L/09 · BFH VI R 33/10 · BFH VI R 64/04 · BfDI, Fahrtenbuch (R 8.1 Abs. 9 LStR)

