Wer dienstlich mit dem eigenen Auto unterwegs ist, rechnet in Österreich Kilometergeld ab. Die Sätze sind seit 1. Juli 2025 unverändert, und für 2026 gelten sie weiter. Zum Jahresende wird dabei eine zweite Zahl wichtig: 30.000. Und eine dritte Sache entscheidet, ob das Finanzamt die Abrechnung überhaupt anerkennt – die Aufzeichnungen.
Kilometergeld ist laut Bundesministerium für Finanzen eine „Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen“. Geregelt ist es seit 2025 in der Kilometergeldverordnung (BGBl. II Nr. 289/2024). Dieser Beitrag fasst zusammen, was 2026 gilt, wo die Grenzen liegen und welche Angaben eine Fahrt nachweisbar machen.
Die amtlichen Kilometergeld-Sätze 2026
Für betriebliche und berufliche Fahrten gelten laut BMF (Stand: 1. Jänner 2026) diese Sätze:
| Fahrzeug | Kilometergeld je km |
|---|---|
| Personen- und Kombinationskraftwagen | 0,50 Euro |
| Motorrad und Motorfahrrad | 0,25 Euro |
| Fahrrad | 0,25 Euro |
| Je mitbeförderte Person | 0,15 Euro |
Wichtig bei Nachbearbeitungen: Diese Sätze gelten seit 1. Juli 2025. Im ersten Halbjahr 2025 lagen Motorrad, Motorfahrrad und Fahrrad noch bei 0,50 Euro je Kilometer. Wer alte Abrechnungen korrigiert oder eine Prüfung für 2025 vorbereitet, muss also nach Halbjahren unterscheiden.
Was das Kilometergeld abdeckt – und was nicht
Der Satz ist eine Pauschale. Er deckt laut BMF unter anderem ab:
- Abschreibung und Wertverlust
- Treibstoff, Öl und Wartung
- Zusatzausrüstung wie Winterreifen
- Kfz-Versicherungen aller Art
- Steuern, Gebühren, Parkgebühren und Mauten
- Finanzierungskosten wie Kredit oder Leasing
Diese Posten lassen sich daher nicht zusätzlich zum Kilometergeld verrechnen. Wer nachweist, dass die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale, kann die Differenz laut BMF im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend machen – dafür braucht es allerdings Belege und eine saubere Aufteilung zwischen privaten und beruflichen Kilometern.
Steuerfrei ist das Kilometergeld nur, wenn eine Dienstreise vorliegt, der amtliche Höchstsatz nicht überschritten wird, die Betriebskosten von der fahrenden Person selbst getragen werden und ein Fahrtenbuch oder ein vergleichbarer Nachweis vorliegt.
Die 30.000-Kilometer-Grenze: jetzt den Zwischenstand prüfen
Die Kilometergeldverordnung begrenzt die Menge: Für Pkw, Motorrad und Motorfahrrad ist Kilometergeld „höchstens jedoch für 30 000 km“ ansetzbar – bei betrieblichen Fahrten pro Wirtschaftsjahr, bei beruflichen Fahrten pro Kalenderjahr. Für das Fahrrad liegt die Grenze bei 3.000 Kilometern.
Bei 0,50 Euro je Kilometer entspricht die Obergrenze für einen Pkw 15.000 Euro im Jahr. Im vierten Quartal ist das mehr als eine Randnotiz: Wer im Außendienst unterwegs ist, nähert sich der Grenze oft ab Oktober. Zwei Fragen lohnen sich deshalb jetzt:
- Wie viele berufliche Kilometer sind heuer schon zusammengekommen? Ohne laufende Auswertung fällt das erst bei der Jahresabrechnung auf – dann ist es für eine Umplanung zu spät.
- Ist für Vielfahrer die Pauschale überhaupt die günstigste Variante? Über 30.000 Kilometer hinaus bringt das Kilometergeld nichts mehr. Bei sehr hohen Fahrleistungen kann die Abrechnung der tatsächlichen Kosten oder ein Firmenfahrzeug die bessere Lösung sein. Das ist eine Frage für die Steuerberatung – aber eine, die Zahlen braucht.
Welche Aufzeichnungen verlangt die Kilometergeldverordnung?
Der Nachweis ist der Punkt, an dem Abrechnungen in der Prüfung kippen. Die Kilometergeldverordnung verlangt Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen, und nennt dafür fünf Angaben je Fahrt:
| Pflichtangabe | Bedeutung in der Praxis |
|---|---|
| Datum | Jede Fahrt einzeln, nicht wochenweise zusammengefasst |
| Kilometerstand | Der Stand am Fahrzeug, fortlaufend und ohne Lücken |
| Zurückgelegte Tageskilometer | Die betrieblich oder beruflich gefahrenen Kilometer |
| Ausgangs- und Zielpunkt | Konkrete Adressen statt „Kundenbesuche Umgebung“ |
| Zweck der Fahrt | Nachvollziehbar, wer oder was der Anlass war |
Das Unternehmensserviceportal ergänzt, dass die Aufzeichnungen fortlaufend und übersichtlich sein sollen und sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch gegenüber der Finanzbehörde als Nachweis dienen. Je genauer dokumentiert wird, desto glaubwürdiger ist die Abrechnung.
Drei Stolperfallen, die in der Prüfung auffallen
- Sammelbezeichnungen ohne Zweck. „Dienstfahrt“ oder „Tour Süd“ ist kein Zweck. Es fehlt der Anlass, der die berufliche Veranlassung belegt.
- Rekonstruktion am Jahresende. Aus Terminkalender und Tankbelegen im Jänner ein Jahr nachzubauen, erzeugt genau die Lücken und Rundungen, auf die Prüfer achten.
- Springende Kilometerstände. Wenn private Fahrten nicht mitgeführt werden, passt der Kilometerstand am Fahrzeug nicht zur Summe der aufgezeichneten Fahrten. Diese Differenz ist schwer zu erklären.
Wie eine Fahrt korrekt eingeordnet wird, hängt zusätzlich an der Unterscheidung zwischen Dienstfahrt, Arbeitsweg und Privatfahrt. Diese Abgrenzung haben wir in einem eigenen Beitrag zur richtigen Zuordnung von Fahrten im Fahrtenbuch aufgeschlüsselt.
Nachweis ohne Zusatzaufwand
Kilometergeld und Fahrtenbuch aus einer Quelle
Die fünf Pflichtangaben sind genau die Felder, die ein digitales Fahrtenbuch automatisch füllt. AutoLogg erfasst jede Fahrt im Hintergrund – entweder hardwarefrei über die Herstellerschnittstelle des Fahrzeugs oder über einen OBD-Stecker, der den Kilometerstand direkt vom Bordcomputer liest.
Automatisch statt abends
Datum, Uhrzeit, Adressen und Kilometerstand kommen aus dem Fahrzeug. AutoLogg IQ erkennt häufige Orte und Rückfahrten und füllt Partner und Zweck vor.
Kilometer im Blick
Berufliche und private Fahrten werden per Klick getrennt, Mischfahrten prozentual aufgeteilt. So ist jederzeit sichtbar, wie viele Kilometer bereits zusammengekommen sind.
Export auf Knopfdruck
Das Fahrtenbuch lässt sich als PDF oder CSV für den gewünschten Zeitraum exportieren – fertig für Buchhaltung, Steuerberatung oder Prüfung.
Jede nachträgliche Änderung wird protokolliert, damit die Aufzeichnung nachvollziehbar bleibt. Was AutoLogg im Detail kann, steht auf der Seite zu den Funktionen der Fahrtenbuch App; Hintergründe zur Anerkennung finden Sie unter Finanzamtkonformität. Für Kanzleien gibt es eine eigene Übersicht für Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Kilometergeld im Fuhrpark: worauf Verantwortliche achten
In gemischten Fuhrparks laufen zwei Welten parallel: Firmenfahrzeuge auf der einen Seite, Privatautos mit Kilometergeld-Abrechnung auf der anderen. Für die Verwaltung heißt das, beide Stränge müssen dieselbe Nachweisqualität haben – sonst entsteht genau dort eine Lücke, wo geprüft wird. Wer mehrere Fahrzeuge und mehrere Fahrende zusammenbringt, findet die steuerlichen Grundlagen dazu im Beitrag zu Poolfahrzeugen und mehreren Firmenautos.
Praktisch bewährt haben sich drei Routinen: eine monatliche Abrechnung statt einer Sammelabgabe am Jahresende, eine Auswertung der beruflichen Kilometer pro Person im Quartal, und eine klare Regel im Unternehmen, welche Angaben eine Fahrt enthalten muss. Damit ist die Abrechnung nicht nur korrekt, sondern auch schnell erledigt.
Häufige Fragen zum Kilometergeld 2026
Wie hoch ist das Kilometergeld 2026 in Österreich?
Für Personen- und Kombinationskraftwagen beträgt das amtliche Kilometergeld 0,50 Euro je Kilometer. Für Motorrad, Motorfahrrad und Fahrrad sind es 0,25 Euro, für jede mitbeförderte Person zusätzlich 0,15 Euro. Diese Sätze gelten seit 1. Juli 2025 und laut BMF (Stand 1. Jänner 2026) unverändert weiter.
Für wie viele Kilometer kann Kilometergeld abgerechnet werden?
Die Kilometergeldverordnung begrenzt das Kilometergeld auf höchstens 30.000 Kilometer – bei betrieblichen Fahrten pro Wirtschaftsjahr, bei beruflichen Fahrten pro Kalenderjahr. Für Fahrradfahrten liegt die Grenze bei 3.000 Kilometern.
Welche Angaben muss die Aufzeichnung für das Kilometergeld enthalten?
Laut Kilometergeldverordnung sind es fünf Angaben je Fahrt: Datum, Kilometerstand, Anzahl der betrieblich oder beruflich zurückgelegten Tageskilometer, Ausgangs- und Zielpunkt sowie der Zweck der Fahrt. Die Aufzeichnungen müssen eine verlässliche Beurteilung ermöglichen.
Sind Parkgebühren und Maut zusätzlich zum Kilometergeld absetzbar?
Nein. Das Kilometergeld ist eine Pauschale und deckt laut BMF unter anderem Steuern, Gebühren, Parkgebühren und Mauten mit ab. Diese Kosten können deshalb nicht zusätzlich verrechnet werden.
Was gilt, wenn die tatsächlichen Autokosten höher sind als das Kilometergeld?
Wer nachweist, dass die tatsächlichen Kosten über der Pauschale liegen, kann die Differenz laut BMF im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend machen. Dafür sind Belege und eine nachvollziehbare Trennung zwischen privaten und beruflichen Kilometern nötig.
Braucht es für das Kilometergeld ein Fahrtenbuch auf Papier?
Nein. Verlangt wird ein Fahrtenbuch oder ein vergleichbarer Nachweis mit den geforderten Angaben. Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt diese Anforderung, solange die Aufzeichnungen vollständig, fortlaufend und nachvollziehbar sind.
Rechtsstand: 29. September 2026. Quellen: Bundesministerium für Finanzen, Kilometergeld (Stand 1. Jänner 2026); Kilometergeldverordnung, BGBl. II Nr. 289/2024 (RIS); Unternehmensserviceportal, Kosten bei Dienstreisen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

