Der Vorsteuerabzug beim Elektro-Firmenwagen in Österreich
Damit ein Firmenwagen vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss eine unternehmerische Nutzung des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Allgemeine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass das Fahrzeug zu mindestens 10% für das Unternehmen genutzt wird. Diese Mindestnutzung ist auch bei der Überlassung an Dienstnehmer zu beachten und soll zukünftig bei Betriebsprüfungen verstärkt geprüft werden.
Sind Unternehmer/Mitarbeiter nicht täglich unterwegs, ist dieser Nachweis oft nicht so leicht zu erbringen – zumal Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz in Österreich grundsätzlich nicht zu geschäftlichen Fahrten zählen.
Die beste Lösung, um die betrieblichen Fahrten einfach nachzuweisen?
Um eindeutig nachzuweisen, wie viel man beruflich mit dem Kfz unterwegs war und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, kann ein Fahrtenbuch die Lösung sein. Bisher wird bei Elektrofahrzeugen selten Fahrtenbuch geführt. Der Grund dafür ist, dass es bei E-Autos keinen Sachbezug für privat gefahrene Kilometer gibt. Deshalb wird das Fahrtenbuch in den meisten Fällen als überflüssig empfunden. Wer jedoch sicher gehen möchte, dass die 10% betriebliche Nutzung einfach nachgewiesen werden können, ist mit einem Fahrtenbuch sehr gut beraten.
Von Steuerberatern empfohlen
Steuerberater empfehlen immer häufiger, unbedingt ein Fahrtenbuch zu führen. So erhält man einen Überblick über die Fahrten und kann mögliche Streitpunkte beseitigen.
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