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Amtliches Kilometergeld in Österreich

Nov 26, 2019 | Wissenswertes

Normalerweise wird mit dem Arbeitgeber für die Abrechnung der Dienstfahrten ein Pauschalbetrag vereinbart. Mit dem Pauschalbetrag sind Aufwendungen wie:

  • Kraftstoff
  • Abschreibung/Wertverlust
  • Ausrüstung (Winterreifen, Navi, Radio)
  • Reparaturen
  • Versicherungen
  • Steuern
  • Finanzierungskosten
  • Mitgliedsbeiträge verschiedener Autoclubs
  • Park- und Mautgebühren

abgegolten. Danach kann der Arbeitnehmer keine weiteren Aufwendungen verrechnen. Wenn man jedoch einen Nachweis (ein Fahrtenbuch) bringt, dass die dienstlichen Fahrten mehr Kosten verursachen als durch das amtliche Kilometergeld ausgezahlt wird, so können diese Kosten beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.

Höhe des Kilometergeldes

In Österreich gilt eine Pauschale von 0,42 Euro je Kilometer, wenn man mit einem privaten Fahrzeug zu geschäftlichen Zwecken fährt. Für Fahrten mit dem Motorrad oder Moped gilt eine Kilometerpauschale von 0,24 Euro pro Kilometer.

Zu beachten ist, dass sich dieser Wert pro Person um 0,05 Euro je Kilometer erhöht, wenn ein Beifahrer mitreist.

Radfahrer und Fußgänger

Auch Personen, die ihren beruflichen Weg mit dem Rad oder zu Fuß bestreiten, dürfen einen Kostenausgleich geltend machen. Die Pauschale liegt bei 0,38 Euro pro Kilometer, jedoch wird diese erst ab zwei Kilometer gerechnet.

Höchstgrenze

Bis zu einer gewissen Kilometeranzahl werden die Kosten bezahlt. Wenn diese Grenze überschritten wird, kann der Fahrtkosten-Ersatz nicht steuerfrei ausgezahlt werden. Dieser Wert liegt bei einem PKW bei 30.000 Kilometer und bei einem Fahrrad bei 1.500 Kilometer.
Mit einem elektronisches Fahrtenbuch geht’s einfach

Um die dienstlichen und privaten Fahrten in einem analogen Fahrtenbuch nachzuweisen, ist der Zeitaufwand groß. Mit dem elektronischen Fahrtenbuch wird viel Zeit gespart. Das händische Führen eines Fahrtenbuches wird somit obsolet.

Du hast Fragen? Wir stehen immer gerne mit Rat und Tat zur Seite!