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Der Firmenwagen zur Privatnutzung.

Feb 12, 2018 | Wissenswertes

Fahrtenbuch oder 1% Regel?

Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, der ist verpflichtet, den Wagen zu versteuern. Der Firmenwagen zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar, also eine Art Lohn, der nicht in Form von Geld, sondern als Sachleistung vergütet wird. Zur Berechnung des steuerpflichtigen Anteils eines genutzten Firmenautos muss ermittelt werden wie oft das betriebliche Fahrzeug tatsächlich privat genutzt wird.

Um die steuerliche monatliche Verpflichtung festzusetzen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die prozentuale Regelung (hier wird geschätzt): Das bedeutet, dass 1 Prozent (Deutschland) bis 2 Prozent (Österreich) des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges als geldwerten Vorteil monatlich zu versteuern ist.
  2. Eine kilometergenaue Abrechnung der Privatnutzung: – Hier wird der Sachbezug kilometergenau angesetzt.

Die gewählte Methode kann nur jeweils zu Beginn eines neuen Jahres geändert werden, es sei denn man schafft sich innerhalb eines Jahres ein neues Fahrzeug an. In diesem Fall kann auch unterjährig entschieden werden. Welche Besteuerung am günstigsten ausfällt muss individuell geprüft werden. In den meisten Fällen ist es so, dass wenn man weniger privat als geschäftlich fährt, sich eine kilometergenaue Abrechnung lohnt.

Mit einem Fahrtenbuch Geld sparen

Möchte man die tatsächlich getätigten Fahrten – privat oder geschäftlich – lückenlos nachweisen, muss man ein Fahrtenbuch führen. Eine kilometergenaue Abrechnung kann unter Umständen eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro im Jahr bedeuten.

Mit einem Fahrtenbuch kann genau festgehalten werden wie viele Kilometer das Firmenauto geschäftlich und wie viele privat genutzt wurde. Vor allem wenn der Anteil privater Fahrten klein, die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz groß, der Listenpreis des Fahrzeuges hoch oder das Auto relativ alt ist, kann das Führen eines Fahrtenbuches Sinn machen und viel Geld sparen.