Elektronisches Fahrtenbuch führen
Der ultimative AT & DE Guide 2026
Alles was Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer über die korrekte Fahrtenbuchführung wissen müssen – mit den aktuellsten Vorgaben 2026 der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und dem Bundesministerium der Finanzen Deutschland (BMF).
Warum ein Fahrtenbuch führen? Die wirtschaftlichen Fakten
Die Entscheidung für ein Fahrtenbuch ist primär eine wirtschaftliche. Deutsche Unternehmen sparen durchschnittlich 2.800€ pro Jahr durch korrekte Fahrtenbuchführung gegenüber der 1%-Regelung. In Österreich können die Ersparnisse beim Sachbezug sogar noch höher ausfallen – besonders bei Elektrofahrzeugen mit 0€ Sachbezug.
Fahrzeugwert: 50.000€ · Arbeitsweg: 20 km · 20% Privatnutzung
Fahrtenbuch (20% privat): 2.400€/Jahr
→ Ersparnis: 7.200€!
E-Fahrzeug 45.000€ vs. Verbrenner 45.000€ (>123g CO₂)
E-Auto (0% Sachbezug): 0€/Jahr
→ Ersparnis: 10.800€!
✅ Fahrtenbuch lohnt sich besonders bei:
Betriebliche Nutzung über 50% · Hochwertige Fahrzeuge über 35.000€ · Lange Dienstreisen · Wenig Privatfahrten · E-Autos und Hybridfahrzeuge · Mehrere Fahrzeuge im Unternehmen · Gebrauchtwagen als Firmenwagen (1%-Regel nutzt Neuwert!)
❌ Weniger vorteilhaft bei:
Überwiegend privater Nutzung (über 70%) · Sehr kurze Arbeitswege unter 10 km · Geringwertige Fahrzeuge unter 15.000€ · Aufwand-Nutzen-Abwägung bei wenig Fahrten
Die 6 Pflichtangaben für jede Geschäftsfahrt
Diese Angaben müssen laut BMF-Richtlinien (DE) und WKO-Richtlinien (AT) in jedem Fahrtenbuch vorhanden sein:
"15.03.2026, 48.521 km – 48.673 km, Wien Hbf → Graz Messegelände, Kundenakquise Messe ‚Autopro 2026', Gespräch mit Hr. Müller (ABC GmbH)"
"15.03., Wien – Graz, Messe, Kundentermin"
Privatfahrten richtig dokumentieren
🇩🇪 Deutschland: Vollständige Dokumentation (außer konkretes Fahrtziel aus Datenschutzgründen).
🇦🇹 Österreich: Nur Datum und Kilometer – keine Zweckangabe nötig!
Rechtliche Grundlagen Österreich 2026
🆕 Was ist neu ab 2026?
✦ 30€-Pauschale für Heimladen entfallen seit 31.12.2025 – jetzt exakte kWh-Abrechnung nötig
✦ Strompreis für Heimladen 2026: 32,806 Cent/kWh (war 35,889 in 2025) – laut BMF Österreich
✦ motorbezogene Versicherungssteuer jetzt auch für E-Autos (seit April 2025)
✦ E-Autos: Sachbezug bleibt bei 0% – weiterhin attraktivste Option
In Österreich gelten die Vorgaben der WKO und des BMF Österreich. Die Regelungen unterscheiden sich teilweise deutlich von Deutschland.
Sachbezug-Regelung 2026 nach CO₂-Emissionen
Quelle: ÖAMTC · WKO · Wichtig: Der CO₂-Grenzwert im Jahr der Erstzulassung gilt für die gesamte Nutzungsdauer!
💡 Mini-Sachbezug: Die Geheimwaffe
Bei nachgewiesener Privatnutzung unter 500 km monatlich halbiert sich der Sachbezug. Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch ist dafür Pflicht – genau hier rechnet sich ein elektronisches Fahrtenbuch besonders!
Kilometergeld Österreich 2026
Laut BMF Österreich:
PKW: 0,50€/km · Max.: 30.000 km/Jahr steuerfrei · Mitnahme: +0,05€/km pro Person
Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre (§ 132 BAO) · Excel wird explizit abgelehnt wegen nachträglicher Änderbarkeit!
E-Firmenwagen Österreich: Sonderregelungen 2026
⚡ Sachbezug 0% für reine E-Fahrzeuge (0g CO₂/km)
⚡ Vorsteuerabzug bis 40.000€ Anschaffungswert möglich
⚡ Kostenloses Laden am Arbeitsplatz steuerfrei (auch private E-Autos)
⚡ Heimladen 2026: Kostenersatz nur noch mit exakter kWh-Zuordnung (32,806 Cent/kWh)
⚡ Wallbox-Zuschuss: Bis zu €2.000 steuerfrei vom Arbeitgeber
⚡ Neu seit April 2025: motorbezogene Versicherungssteuer jetzt auch für E-Autos
Rechtliche Grundlagen Deutschland 2026
🆕 Was ist neu ab 2026?
✦ E-Auto 0,25%-Regel: Grenze auf €100.000 angehoben (war €70.000, ab Kauf 01.07.2025)
✦ Stromkosten-Pauschalen entfallen seit 1.1.2026 – jetzt dokumentierte kWh-Abrechnung nötig
✦ Grundfreibetrag: auf 12.348€ gestiegen
✦ GoBD-Anforderungen: Fahrtenbuch unverändert streng – Excel bleibt ausgeschlossen
Das deutsche Steuerrecht basiert auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die aktuellste Rechtsgrundlage bildet das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 sowie das Steueränderungsgesetz 2025 mit Wirkung ab 1.1.2026.
GoBD-Konformität – Das Herzstück
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) legt fest, dass alle steuerrelevanten elektronischen Daten unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar gespeichert werden müssen.
💡 GoBD einfach erklärt: Stellen Sie sich die GoBD wie ein digitales Siegel vor. Sobald Sie einen Eintrag machen, wird dieser „versiegelt". Jede Änderung muss sichtbar bleiben – wie bei einem Korrekturstift auf Papier. Excel kann das nicht leisten. AutoLogg hingegen protokolliert automatisch jede Änderung mit Zeitstempel und Benutzer.
Die 5 GoBD-Kernprinzipien:
2. Vollständigkeit: Lückenlose Erfassung aller Fahrten
3. Richtigkeit: Wahrheitsgemäße und korrekte Angaben
4. Zeitgerechte Buchung: Max. 7 Tage für Nacherfassungen
5. Unveränderbarkeit: Einmal erfasste Daten nicht unbemerkt änderbar
E-Firmenwagen Deutschland: Aktuelle Sätze 2026
Quelle: Finanztip · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Steueränderungsgesetz 2025
Pendlerpauschale 2026 – Die neue Regel
Neu ab 1. Januar 2026: Einheitlich 38 Cent pro km ab dem 1. Kilometer.
Bisher: 30 Cent für die ersten 20 km, 38 Cent ab dem 21. km.
Beispiel: Bei 15 km Arbeitsweg, 220 Tage/Jahr: 1.254€ (neu) statt 990€ (alt) = +264€ Werbungskosten!
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre (§ 147 AO)
E-Auto & Fahrtenbuch: Warum auch bei 0% Sachbezug?
Viele E-Auto-Fahrer verzichten auf ein Fahrtenbuch, weil der Sachbezug ohnehin 0% beträgt. Ein gefährlicher Irrtum! Gerade bei Elektrofahrzeugen sichert ein elektronisches Fahrtenbuch führen den Vorsteuerabzug, die korrekte Privatanteil-Berechnung und tausende Euro an Steuervorteilen, die ohne Dokumentation bei der nächsten Betriebsprüfung verloren gehen.
🇦🇹 Die 10%-Falle: Vorsteuerabzug bei E-Firmenwagen in Österreich
Die österreichische Finanzbehörde verlangt den Nachweis einer unternehmerischen Nutzung von mindestens 10%, damit ein Vorsteuerabzug überhaupt zulässig ist. Diese Regelung wird bei Betriebsprüfungen verstärkt geprüft – insbesondere bei E-Autos, da viele Nutzer fälschlicherweise davon ausgehen, kein Fahrtenbuch zu benötigen.
⚠️ Achtung: Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gelten in Österreich als NICHT-unternehmerische Privatfahrten. Bei Mitarbeitern, die den Firmen-PKW nicht täglich für unternehmerische Zwecke nutzen (z.B. Rechnungswesen, HR, Marketing), kann die 10%-Grenze schnell unterschritten werden.
der bei Verstoß verloren geht
die nachgewiesen werden muss
dazu, KEIN Fahrtenbuch zu führen
Quellen: WKO – Elektromobilität aus steuerlicher Sicht · TPA Steuerberatung – Vorsteuerabzug Elektrofahrzeuge · WKO – Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen
🇦🇹 Vorsteuerabzug E-Auto: Die Luxustangente 2026
💡 Stromkosten als Treibstoff berechtigen auch bei E-PKW mit AK über €80.000 zum vollen Vorsteuerabzug! · Quellen: ÖAMTC – Steuerbefreiungen E-Mobilität · VW Österreich – Vorteile E-Autos
🇦🇹 Einzelunternehmer-Falle: Privatanteil ohne Fahrtenbuch
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter gilt das Sachbezugsregime (0% bei E-Auto) nicht. Anders als bei GmbH-Dienstnehmern müssen sie einen Privatanteil gemäß Fahrtenbuch ausscheiden. Das betrifft AfA, Leasingraten, Wartungsarbeiten und alle weiteren Betriebskosten.
Ohne Fahrtenbuch: Das Finanzamt schätzt den Privatanteil – und diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß nicht zugunsten des Unternehmers aus. Bei gemischter Nutzung (>10% bis <100% betrieblich) ist ein Fahrtenbuch der einzig sichere Nachweis.
Finanzamt schätzt 40-50% Privatanteil → tausende Euro weniger Betriebsausgaben
Exakte Dokumentation → z.B. nur 20% privat → maximale Absetzbarkeit
Quellen: WKO – Elektromobilität steuerlich · EY Österreich – Steuervorteile E-Autos 2026 · kalkül – Privatanteil Leitfaden
🇦🇹 Steuer-Turbo 2026: Öko-IFB + Degressive AfA für E-Autos
💰 Rechenbeispiel E-Auto €40.000 (brutto), Jahr 1:
Degressive AfA 30%: €12.000 + Öko-IFB 22%: €8.800 = €20.800 Gewinnminderung
Bei 25% KöSt = €5.200 Steuerersparnis im ersten Jahr (nur AfA+IFB, ohne Vorsteuer & Betriebskosten)
Quellen: EY Österreich – Steuervorteile E-Autos in Betrieben 2026 · USP.gv.at – Abschreibung · Team23Tax – Firmenwagen 2026 · Luxustangente: €40.000 brutto inkl. USt (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit b EStG)
🇦🇹🇩🇪 Ladestrom-Nachweis 2026: Die Pauschale ist tot
In beiden Ländern sind bisherige Pauschalregelungen für das Laden zu Hause ausgelaufen. Seit 2026 ist eine exakte kWh-Zuordnung zum Firmenfahrzeug zwingend erforderlich. Ohne nachvollziehbare Dokumentation droht der Verlust des steuerfreien Kostenersatzes.
🇦🇹 Österreich
€30-Monatspauschale ausgelaufen seit 31.12.2025
Neuer Strompreis: 32,806 Cent/kWh (BMF 2026)
Nur noch exakte kWh-Zuordnung zum E-Firmenwagen akzeptiert
🇩🇪 Deutschland
Stromkosten-Pauschalen entfallen seit 01.01.2026
Exakte kWh-Dokumentation erforderlich
Ohne Nachweis kein steuerfreier Kostenersatz möglich
💡 AutoLogg-Vorteil: Fahrtenbuch + kWh-Tracking = lückenloser Nachweis. Jede Fahrt wird automatisch dokumentiert und kann dem Ladestrom zugeordnet werden.
Quellen: ÖAMTC – Firmenfahrzeug zur Privatnutzung · WKO – KFZ-Sachbezug · BMF Österreich · Team23Tax
🇩🇪 Turbo-AfA für E-Autos: 75% im 1. Jahr – aber Vorsicht!
Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (§ 7 Abs. 2a EStG) wurde eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese gilt für Anschaffungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027.
⚠️ Das Zwei-Welten-Problem (BMF-Auskunft 2025):
Die Turbo-AfA gilt nur für den Arbeitgeber bei der Gewinnermittlung.
Für Arbeitnehmer bei der Fahrtenbuchmethode bleibt es bei der
linearen AfA: 12,5% über 8 Jahre (BFH-Beschluss 29.03.2005).
Bedeutung: Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung wird beim Arbeitnehmer
unverändert auf Basis der linearen Acht-Jahres-AfA berechnet – egal welche AfA-Methode der Arbeitgeber wählt.
Quellen: IHK Rhein-Neckar – Turbobeschreibung für E-Fahrzeuge · Bund der Steuerzahler – Artikeldienst 09/2025 · Lohnsteuer-kompakt – Elektroauto-AfA · § 7 Abs. 2a EStG · BMF-Schreiben Tz. 34 vom 3. März 2022 · BFH-Beschluss BStBl 2006 II S. 368
✅ 7 Gründe, warum E-Auto-Fahrer ein elektronisches Fahrtenbuch führen sollten
Nachweis der 10% betrieblichen Nutzung – ohne geht bis zu €6.667 verloren
Sachbezug 0% gilt nicht für EPU – Fahrtenbuch ist einziger Schutz vor Finanzamt-Schätzung
Bei <500 km/Monat privat: 0,75%/1,0% statt vollem Satz – lückenlose Aufzeichnung Pflicht
Pauschalen ausgelaufen seit 2026 – nur exakte kWh-Dokumentation sichert steuerfreien Ersatz
75% AfA gilt nur für Arbeitgeber – Arbeitnehmer brauchen Fahrtenbuch für korrekte Berechnung
22% Öko-IFB + 30% degressive AfA = bis zu €20.000 Gewinnminderung in Jahr 1
Finanzbehörden prüfen E-Auto-Vorteile verstärkt – ein digitales Fahrtenbuch ist der beste Schutz
Weitere Quellen für diesen Abschnitt: AutoLogg – Vorsteuerabzug bei E-Fahrzeugen · TPA – Umsatzsteuerliche Behandlung E-Autos · firmenauto.de – Änderungen 2026 · Steuerberatung Kromer – Vorsteuerabzug · FIDAS – Auto beim Einzelunternehmer · Hofer Leitinger – E-Auto im Steuerrecht
Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung: Der große Vergleich
Digital vs. handschriftlich: Die Durchfallquote vermeiden
Der Großteil aller handschriftlichen Fahrtenbücher fällt bei Betriebsprüfungen durch. Hauptgründe: nachträgliche Erstellung, unvollständige Einträge und Kilometerabweichungen. Korrekt geführte elektronische Fahrtenbücher erreichen hingegen eine Akzeptanzrate von 85–95%.
Handschriftlich
Monatliche Kontrolle: 2–3 Stunden
Jahresabschluss: 8–16 Stunden
~50 Stunden/Jahr
Digital mit AutoLogg
Monatliche Kontrolle: 15 Min.
Jahresabschluss: 1–2 Stunden
~5 Stunden/Jahr
⛔ Warum Excel NICHT ausreicht
Finanzbehörden in DE und AT lehnen Excel-Fahrtenbücher kategorisch ab: Keine Unveränderbarkeit, keine Versionskontrolle, Manipulation jederzeit möglich, nicht GoBD-konform. Die WKO verbietet Excel-Fahrtenbücher explizit.
Die 10 häufigsten Fehler bei Betriebsprüfungen
🇩🇪 Konsequenzen Deutschland
Automatischer Wechsel zur 1%-Regelung · Nachzahlungen bis 4 Jahre · 6% Zinsen ab 15. Monat · Strafverfahren bei Vorsatz
🇦🇹 Konsequenzen Österreich
Wechsel zum vollen Sachbezug · Nachzahlungen über mehrere Jahre · Säumniszuschläge · Finanzstrafverfahren bei Manipulation
Steuerliche Vorteile & E-Auto-Bonus 2026
Durchschnittliche Ersparnisse nach Fahrzeugklasse
Kilometergeld & Pendlerpauschale 2026
🇩🇪 Deutschland
Dienstreisen: 0,30€/km (PKW) · 0,24€/km (Motorrad)
NEU: Pendlerpauschale: 0,38€/km ab dem 1. km!
🇦🇹 Österreich
Einheitlich: 0,50€/km (alle KFZ)
Max. 30.000 km/Jahr steuerfrei · +0,05€/km Mitnahme
Praktische Tipps für den Alltag
🎯 Die 7-Tage-Regel nutzen
Mit elektronischen Fahrtenbüchern wie AutoLogg werden GPS-Daten automatisch erfasst. Sie haben dann 7 Kalendertage Zeit, Fahrtzweck und Geschäftspartner nachzutragen.
📱 AutoLogg IQ nutzen
AutoLogg IQ erkennt Rückfahrten automatisch, lernt aus Ihren Mustern und vorkategorisiert häufige Fahrten. Weniger manuelle Arbeit = weniger Fehler.
📤 Monatlich exportieren
Erstellen Sie monatliche PDF/CSV-Exporte für Ihren Steuerberater. So verteilt sich die Arbeit übers Jahr – statt Panik zum Jahresende.
🔍 Prüfung vorbereiten
Finanzprüfer prüfen: Werkstattrechnungen, Google-Maps-Plausibilität, Terminkalender-Abgleich, Tankbelege. AutoLogg liefert revisionssichere Daten für alles.
FAQ – Häufige Fragen zum elektronischen Fahrtenbuch
AutoLogg – Ihre Lösung für rechtssicheres Fahrtenbuchführen
✅ Automatische Erfassung – kein Smartphone nötig
✅ GoBD-konform & WKO-konform
✅ Connected (ohne Hardware, 20+ Marken) & Dongle (ab 2006)
✅ 90% Zeitersparnis · AutoLogg IQ
✅ Revisionssichere Archivierung · PDF/CSV Export
✅ Seit über 8 Jahren am Markt · 17.000+ Nutzer
Weiterführende Ressourcen
→ Bundesministerium der Finanzen Deutschland
→ BMF Österreich – Kilometergeld
→ WKO – Fahrtenbuch führen
→ WKO – KFZ Sachbezug
→ GoBD-Richtlinien (Volltext)
→ ÖAMTC – Firmenfahrzeug Privatnutzung
→ BMF AT – Sachbezug Kraftfahrzeug
Dieser Guide basiert auf den aktuellen Richtlinien von BMF Deutschland, BMF Österreich, WKO und ÖAMTC. Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater. Copyright © AutoLogg 2026.
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Dieser Guide basiert auf den aktuellen Richtlinien von BMF Deutschland, BMF Österreich, WKO und ÖAMTC. Stand: September 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater.
Weiterführende Ressourcen
Offizielle Behörden und Richtlinien:
- Bundesministerium der Finanzen Deutschland
- BMF Österreich – Kilometergeld
- WKO – Fahrtenbuch führen
- WKO – KFZ Sachbezug
- GoBD Richtlinien
Weitere hilfreiche Quellen:
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