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AKTUALISIERT: FEBRUAR 2026 · INKL. ALLER STEUERÄNDERUNGEN

Elektronisches Fahrtenbuch führen
Der ultimative AT & DE Guide 2026

Alles was Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer über die korrekte Fahrtenbuchführung wissen müssen – mit den aktuellsten Vorgaben 2026 der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und dem Bundesministerium der Finanzen Deutschland (BMF).

Warum ein Fahrtenbuch führen? Die wirtschaftlichen Fakten

Die Entscheidung für ein Fahrtenbuch ist primär eine wirtschaftliche. Deutsche Unternehmen sparen durchschnittlich 2.800€ pro Jahr durch korrekte Fahrtenbuchführung gegenüber der 1%-Regelung. In Österreich können die Ersparnisse beim Sachbezug sogar noch höher ausfallen – besonders bei Elektrofahrzeugen mit 0€ Sachbezug.

🇩🇪 BEISPIEL DEUTSCHLAND

Fahrzeugwert: 50.000€ · Arbeitsweg: 20 km · 20% Privatnutzung

1%-Regelung: 500€/Monat + Arbeitsweg 0,03% = 9.600€/Jahr
Fahrtenbuch (20% privat): 2.400€/Jahr
→ Ersparnis: 7.200€!
🇦🇹 BEISPIEL ÖSTERREICH

E-Fahrzeug 45.000€ vs. Verbrenner 45.000€ (>123g CO₂)

Verbrenner (2% Sachbezug): 900€/Monat = 10.800€/Jahr
E-Auto (0% Sachbezug): 0€/Jahr
→ Ersparnis: 10.800€!

✅ Fahrtenbuch lohnt sich besonders bei:

Betriebliche Nutzung über 50% · Hochwertige Fahrzeuge über 35.000€ · Lange Dienstreisen · Wenig Privatfahrten · E-Autos und Hybridfahrzeuge · Mehrere Fahrzeuge im Unternehmen · Gebrauchtwagen als Firmenwagen (1%-Regel nutzt Neuwert!)

❌ Weniger vorteilhaft bei:

Überwiegend privater Nutzung (über 70%) · Sehr kurze Arbeitswege unter 10 km · Geringwertige Fahrzeuge unter 15.000€ · Aufwand-Nutzen-Abwägung bei wenig Fahrten

Die 6 Pflichtangaben für jede Geschäftsfahrt

Diese Angaben müssen laut BMF-Richtlinien (DE) und WKO-Richtlinien (AT) in jedem Fahrtenbuch vorhanden sein:

📅
1. Datum
Kalendertag der Fahrt
🔢
2. km-Stand Start
Exakter Stand bei Abfahrt
🔢
3. km-Stand Ende
Exakter Stand bei Ankunft
📍
4. Reiseziel
Genaue Adresse oder Ort
💼
5. Reisezweck
Konkreter Geschäftsgrund
👤
6. Geschäftspartner
Name und/oder Firma
✅ Richtig:

"15.03.2026, 48.521 km – 48.673 km, Wien Hbf → Graz Messegelände, Kundenakquise Messe ‚Autopro 2026', Gespräch mit Hr. Müller (ABC GmbH)"

❌ Falsch:

"15.03., Wien – Graz, Messe, Kundentermin"

Privatfahrten richtig dokumentieren

🇩🇪 Deutschland: Vollständige Dokumentation (außer konkretes Fahrtziel aus Datenschutzgründen).
🇦🇹 Österreich: Nur Datum und Kilometer – keine Zweckangabe nötig!

🇦🇹

Rechtliche Grundlagen Österreich 2026

🆕 Was ist neu ab 2026?

CO₂-Grenzwert sinkt auf 123 g/km (WLTP) für Erstzulassungen ab 1.1.2026 – war 126 g/km in 2025
30€-Pauschale für Heimladen entfallen seit 31.12.2025 – jetzt exakte kWh-Abrechnung nötig
Strompreis für Heimladen 2026: 32,806 Cent/kWh (war 35,889 in 2025) – laut BMF Österreich
motorbezogene Versicherungssteuer jetzt auch für E-Autos (seit April 2025)
✦ E-Autos: Sachbezug bleibt bei 0% – weiterhin attraktivste Option

In Österreich gelten die Vorgaben der WKO und des BMF Österreich. Die Regelungen unterscheiden sich teilweise deutlich von Deutschland.

Sachbezug-Regelung 2026 nach CO₂-Emissionen

Kategorie Sachbezug Max./Monat
E-Fahrzeug (0g CO₂) 0% €0
≤ 123g CO₂/km (Erstzulassung 2026) 1,5% €720
> 123g CO₂/km 2,0% €960
Halber Sachbezug (<500 km/Monat privat) 0,75% / 1,0% €360 / €480

Quelle: ÖAMTC · WKO · Wichtig: Der CO₂-Grenzwert im Jahr der Erstzulassung gilt für die gesamte Nutzungsdauer!

💡 Mini-Sachbezug: Die Geheimwaffe

Bei nachgewiesener Privatnutzung unter 500 km monatlich halbiert sich der Sachbezug. Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch ist dafür Pflicht – genau hier rechnet sich ein elektronisches Fahrtenbuch besonders!

Kilometergeld Österreich 2026

Laut BMF Österreich:
PKW: 0,50€/km · Max.: 30.000 km/Jahr steuerfrei · Mitnahme: +0,05€/km pro Person
Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre (§ 132 BAO) · Excel wird explizit abgelehnt wegen nachträglicher Änderbarkeit!

E-Firmenwagen Österreich: Sonderregelungen 2026

Sachbezug 0% für reine E-Fahrzeuge (0g CO₂/km)
Vorsteuerabzug bis 40.000€ Anschaffungswert möglich
Kostenloses Laden am Arbeitsplatz steuerfrei (auch private E-Autos)
Heimladen 2026: Kostenersatz nur noch mit exakter kWh-Zuordnung (32,806 Cent/kWh)
Wallbox-Zuschuss: Bis zu €2.000 steuerfrei vom Arbeitgeber
Neu seit April 2025: motorbezogene Versicherungssteuer jetzt auch für E-Autos

🇩🇪

Rechtliche Grundlagen Deutschland 2026

🆕 Was ist neu ab 2026?

Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem 1. km (war 30ct für die ersten 20km) – BMF bestätigt
E-Auto 0,25%-Regel: Grenze auf €100.000 angehoben (war €70.000, ab Kauf 01.07.2025)
Stromkosten-Pauschalen entfallen seit 1.1.2026 – jetzt dokumentierte kWh-Abrechnung nötig
Grundfreibetrag: auf 12.348€ gestiegen
✦ GoBD-Anforderungen: Fahrtenbuch unverändert streng – Excel bleibt ausgeschlossen

Das deutsche Steuerrecht basiert auf den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die aktuellste Rechtsgrundlage bildet das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 sowie das Steueränderungsgesetz 2025 mit Wirkung ab 1.1.2026.

GoBD-Konformität – Das Herzstück

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) legt fest, dass alle steuerrelevanten elektronischen Daten unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar gespeichert werden müssen.

💡 GoBD einfach erklärt: Stellen Sie sich die GoBD wie ein digitales Siegel vor. Sobald Sie einen Eintrag machen, wird dieser „versiegelt". Jede Änderung muss sichtbar bleiben – wie bei einem Korrekturstift auf Papier. Excel kann das nicht leisten. AutoLogg hingegen protokolliert automatisch jede Änderung mit Zeitstempel und Benutzer.

Die 5 GoBD-Kernprinzipien:

1. Nachvollziehbarkeit: Jede Änderung dokumentiert (wer, wann, was)
2. Vollständigkeit: Lückenlose Erfassung aller Fahrten
3. Richtigkeit: Wahrheitsgemäße und korrekte Angaben
4. Zeitgerechte Buchung: Max. 7 Tage für Nacherfassungen
5. Unveränderbarkeit: Einmal erfasste Daten nicht unbemerkt änderbar

E-Firmenwagen Deutschland: Aktuelle Sätze 2026

Fahrzeugtyp Satz Bedingung
Rein elektrisch ≤ 100.000€ 0,25% Kauf ab 01.07.2025, bis 31.12.2030
Rein elektrisch > 100.000€ 0,5% Kauf bis 31.12.2030
Plug-in Hybrid (≤50g CO₂ oder ≥80km E-Reichweite) 0,5% Strengere Kriterien seit 2025
Verbrenner / sonstige 1,0% Standardregelung

Quelle: Finanztip · § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · Steueränderungsgesetz 2025

Pendlerpauschale 2026 – Die neue Regel

Neu ab 1. Januar 2026: Einheitlich 38 Cent pro km ab dem 1. Kilometer.
Bisher: 30 Cent für die ersten 20 km, 38 Cent ab dem 21. km.
Beispiel: Bei 15 km Arbeitsweg, 220 Tage/Jahr: 1.254€ (neu) statt 990€ (alt) = +264€ Werbungskosten!
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre (§ 147 AO)

E-Auto & Fahrtenbuch: Warum auch bei 0% Sachbezug?

Viele E-Auto-Fahrer verzichten auf ein Fahrtenbuch, weil der Sachbezug ohnehin 0% beträgt. Ein gefährlicher Irrtum! Gerade bei Elektrofahrzeugen sichert ein elektronisches Fahrtenbuch führen den Vorsteuerabzug, die korrekte Privatanteil-Berechnung und tausende Euro an Steuervorteilen, die ohne Dokumentation bei der nächsten Betriebsprüfung verloren gehen.

🇦🇹 Die 10%-Falle: Vorsteuerabzug bei E-Firmenwagen in Österreich

Die österreichische Finanzbehörde verlangt den Nachweis einer unternehmerischen Nutzung von mindestens 10%, damit ein Vorsteuerabzug überhaupt zulässig ist. Diese Regelung wird bei Betriebsprüfungen verstärkt geprüft – insbesondere bei E-Autos, da viele Nutzer fälschlicherweise davon ausgehen, kein Fahrtenbuch zu benötigen.

⚠️ Achtung: Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gelten in Österreich als NICHT-unternehmerische Privatfahrten. Bei Mitarbeitern, die den Firmen-PKW nicht täglich für unternehmerische Zwecke nutzen (z.B. Rechnungswesen, HR, Marketing), kann die 10%-Grenze schnell unterschritten werden.

€6.667
max. Vorsteuerabzug
der bei Verstoß verloren geht
10%
min. betriebliche Nutzung
die nachgewiesen werden muss
0%
Sachbezug – verleitet
dazu, KEIN Fahrtenbuch zu führen

Quellen: WKO – Elektromobilität aus steuerlicher Sicht · TPA Steuerberatung – Vorsteuerabzug Elektrofahrzeuge · WKO – Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen

🇦🇹 Vorsteuerabzug E-Auto: Die Luxustangente 2026

Anschaffungskosten (brutto) Vorsteuerabzug Details
≤ €40.000 ✅ Voll (bis €6.667) Uneingeschränkter Vorsteuerabzug
€40.001 – €80.000 ⚠️ Teilweise Korrektur via Eigenverbrauchsbesteuerung
> €80.000 ❌ Kein Abzug Kein Vorsteuerabzug möglich

💡 Stromkosten als Treibstoff berechtigen auch bei E-PKW mit AK über €80.000 zum vollen Vorsteuerabzug! · Quellen: ÖAMTC – Steuerbefreiungen E-Mobilität · VW Österreich – Vorteile E-Autos

🇦🇹 Einzelunternehmer-Falle: Privatanteil ohne Fahrtenbuch

Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter gilt das Sachbezugsregime (0% bei E-Auto) nicht. Anders als bei GmbH-Dienstnehmern müssen sie einen Privatanteil gemäß Fahrtenbuch ausscheiden. Das betrifft AfA, Leasingraten, Wartungsarbeiten und alle weiteren Betriebskosten.

Ohne Fahrtenbuch: Das Finanzamt schätzt den Privatanteil – und diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß nicht zugunsten des Unternehmers aus. Bei gemischter Nutzung (>10% bis <100% betrieblich) ist ein Fahrtenbuch der einzig sichere Nachweis.

❌ Ohne Fahrtenbuch

Finanzamt schätzt 40-50% Privatanteil → tausende Euro weniger Betriebsausgaben

✅ Mit AutoLogg

Exakte Dokumentation → z.B. nur 20% privat → maximale Absetzbarkeit

Quellen: WKO – Elektromobilität steuerlich · EY Österreich – Steuervorteile E-Autos 2026 · kalkül – Privatanteil Leitfaden

🇦🇹 Steuer-Turbo 2026: Öko-IFB + Degressive AfA für E-Autos

Öko-Investitionsfreibetrag
22%
NEU: Erhöht von 15% auf 22% für E-Auto-Anschaffungen vom 01.11.2025 bis 31.12.2026
max. €7.333 IFB
Degressive AfA
30%
Seit 01.07.2020: max. 30% auf Restbuchwert. NUR rein elektrisch – Hybride ausgeschlossen!
vs. 12,5% linear bei PKW

💰 Rechenbeispiel E-Auto €40.000 (brutto), Jahr 1:
Degressive AfA 30%: €12.000 + Öko-IFB 22%: €8.800 = €20.800 Gewinnminderung
Bei 25% KöSt = €5.200 Steuerersparnis im ersten Jahr (nur AfA+IFB, ohne Vorsteuer & Betriebskosten)

Quellen: EY Österreich – Steuervorteile E-Autos in Betrieben 2026 · USP.gv.at – Abschreibung · Team23Tax – Firmenwagen 2026 · Luxustangente: €40.000 brutto inkl. USt (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit b EStG)

🇦🇹🇩🇪 Ladestrom-Nachweis 2026: Die Pauschale ist tot

In beiden Ländern sind bisherige Pauschalregelungen für das Laden zu Hause ausgelaufen. Seit 2026 ist eine exakte kWh-Zuordnung zum Firmenfahrzeug zwingend erforderlich. Ohne nachvollziehbare Dokumentation droht der Verlust des steuerfreien Kostenersatzes.

🇦🇹 Österreich

€30-Monatspauschale ausgelaufen seit 31.12.2025
Neuer Strompreis: 32,806 Cent/kWh (BMF 2026)
Nur noch exakte kWh-Zuordnung zum E-Firmenwagen akzeptiert

🇩🇪 Deutschland

Stromkosten-Pauschalen entfallen seit 01.01.2026
Exakte kWh-Dokumentation erforderlich
Ohne Nachweis kein steuerfreier Kostenersatz möglich

💡 AutoLogg-Vorteil: Fahrtenbuch + kWh-Tracking = lückenloser Nachweis. Jede Fahrt wird automatisch dokumentiert und kann dem Ladestrom zugeordnet werden.

Quellen: ÖAMTC – Firmenfahrzeug zur Privatnutzung · WKO – KFZ-Sachbezug · BMF Österreich · Team23Tax

🇩🇪 Turbo-AfA für E-Autos: 75% im 1. Jahr – aber Vorsicht!

NEU AB JULI 2025

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (§ 7 Abs. 2a EStG) wurde eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese gilt für Anschaffungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027.

Jahr AfA-Satz Bei €60.000 E-Auto
1. Jahr 75% €45.000
2. Jahr 10% €6.000
3. + 4. Jahr je 5% je €3.000
5. Jahr 3% €1.800
6. Jahr 2% €1.200

⚠️ Das Zwei-Welten-Problem (BMF-Auskunft 2025):
Die Turbo-AfA gilt nur für den Arbeitgeber bei der Gewinnermittlung. Für Arbeitnehmer bei der Fahrtenbuchmethode bleibt es bei der linearen AfA: 12,5% über 8 Jahre (BFH-Beschluss 29.03.2005).

Bedeutung: Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung wird beim Arbeitnehmer unverändert auf Basis der linearen Acht-Jahres-AfA berechnet – egal welche AfA-Methode der Arbeitgeber wählt.

Quellen: IHK Rhein-Neckar – Turbobeschreibung für E-Fahrzeuge · Bund der Steuerzahler – Artikeldienst 09/2025 · Lohnsteuer-kompakt – Elektroauto-AfA · § 7 Abs. 2a EStG · BMF-Schreiben Tz. 34 vom 3. März 2022 · BFH-Beschluss BStBl 2006 II S. 368

✅ 7 Gründe, warum E-Auto-Fahrer ein elektronisches Fahrtenbuch führen sollten

1
Vorsteuerabzug sichern (AT)

Nachweis der 10% betrieblichen Nutzung – ohne geht bis zu €6.667 verloren

2
Einzelunternehmer: Privatanteil nachweisen (AT)

Sachbezug 0% gilt nicht für EPU – Fahrtenbuch ist einziger Schutz vor Finanzamt-Schätzung

3
Halben Sachbezug beanspruchen (AT)

Bei <500 km/Monat privat: 0,75%/1,0% statt vollem Satz – lückenlose Aufzeichnung Pflicht

4
Ladestrom korrekt zuordnen (AT + DE)

Pauschalen ausgelaufen seit 2026 – nur exakte kWh-Dokumentation sichert steuerfreien Ersatz

5
Turbo-AfA & Fahrtenbuchmethode verstehen (DE)

75% AfA gilt nur für Arbeitgeber – Arbeitnehmer brauchen Fahrtenbuch für korrekte Berechnung

6
Degressive AfA + IFB korrekt absetzen (AT)

22% Öko-IFB + 30% degressive AfA = bis zu €20.000 Gewinnminderung in Jahr 1

7
Betriebsprüfung bestehen

Finanzbehörden prüfen E-Auto-Vorteile verstärkt – ein digitales Fahrtenbuch ist der beste Schutz

Weitere Quellen für diesen Abschnitt: AutoLogg – Vorsteuerabzug bei E-Fahrzeugen · TPA – Umsatzsteuerliche Behandlung E-Autos · firmenauto.de – Änderungen 2026 · Steuerberatung Kromer – Vorsteuerabzug · FIDAS – Auto beim Einzelunternehmer · Hofer Leitinger – E-Auto im Steuerrecht

Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung: Der große Vergleich

Kriterium Fahrtenbuch 1%-Regelung / Sachbezug
Berechnungsgrundlage Tatsächliche Privatnutzung Pauschale (oft teurer)
Dokumentationsaufwand Gering mit E-Fahrtenbuch Keiner
Sparpotenzial Ø 2.800€/Jahr
Genauigkeit Exakte Kostenaufteilung Pauschal, oft zu hoch
Wechsel möglich? Nur zu Jahresbeginn oder bei Fahrzeugwechsel
Zeitersparnis mit AutoLogg 90% weniger Aufwand

Digital vs. handschriftlich: Die Durchfallquote vermeiden

Der Großteil aller handschriftlichen Fahrtenbücher fällt bei Betriebsprüfungen durch. Hauptgründe: nachträgliche Erstellung, unvollständige Einträge und Kilometerabweichungen. Korrekt geführte elektronische Fahrtenbücher erreichen hingegen eine Akzeptanzrate von 85–95%.

📝

Handschriftlich

Tägliche Eingabe: 5–10 Min.
Monatliche Kontrolle: 2–3 Stunden
Jahresabschluss: 8–16 Stunden
~50 Stunden/Jahr
📱

Digital mit AutoLogg

Tägliche Eingabe: 30 Sekunden
Monatliche Kontrolle: 15 Min.
Jahresabschluss: 1–2 Stunden
~5 Stunden/Jahr

⛔ Warum Excel NICHT ausreicht

Finanzbehörden in DE und AT lehnen Excel-Fahrtenbücher kategorisch ab: Keine Unveränderbarkeit, keine Versionskontrolle, Manipulation jederzeit möglich, nicht GoBD-konform. Die WKO verbietet Excel-Fahrtenbücher explizit.

Die 10 häufigsten Fehler bei Betriebsprüfungen

1
Nachträgliche Erstellung – Erkennbar an einheitlicher Handschrift, gleicher Tinte über Monate. 99% Ablehnung.
2
Unvollständige Dokumentation – Fehlende km-Stände, keine Geschäftspartner, unklare Zwecke. 85% Ablehnung.
3
Kilometerabweichungen >5% – Widersprüche zu Werkstattrechnungen, unmögliche Tageskilometer. 80% Ablehnung.
4
Routenimplausibilitäten – Geografisch/zeitlich unmögliche Fahrten, fehlende Tankstopps.
5
Tankbelege-Diskrepanzen – Tankort passt nicht zur Route, Verbrauch stimmt nicht.
6
Unsachgemäße Korrekturen – Tipp-Ex, herausgerissene Seiten, unleserliche Durchstreichungen.
7
Klassifizierungsfehler – Privatfahrten als betrieblich, Wochenendfahrten ohne Begründung.
8
Formatverletzungen – Lose Blätter, Excel-Tabellen, nachträglich eingeklebte Zettel.
9
Timing-Verstöße – Einträge nach mehr als 7 Tagen, monatsweise Nacherfassung.
10
Fehlende Pflichtdaten – Keine konkreten Adressen, unklare Geschäftszwecke.

🇩🇪 Konsequenzen Deutschland

Automatischer Wechsel zur 1%-Regelung · Nachzahlungen bis 4 Jahre · 6% Zinsen ab 15. Monat · Strafverfahren bei Vorsatz

🇦🇹 Konsequenzen Österreich

Wechsel zum vollen Sachbezug · Nachzahlungen über mehrere Jahre · Säumniszuschläge · Finanzstrafverfahren bei Manipulation

Steuerliche Vorteile & E-Auto-Bonus 2026

Durchschnittliche Ersparnisse nach Fahrzeugklasse

Kleinwagen (bis 25k)
1.800€
/Jahr
Mittelklasse (25–40k)
2.800€
/Jahr
Oberklasse (40–60k)
4.200€
/Jahr
Luxus (über 60k)
6.500€
/Jahr

Kilometergeld & Pendlerpauschale 2026

🇩🇪 Deutschland

Dienstreisen: 0,30€/km (PKW) · 0,24€/km (Motorrad)
NEU: Pendlerpauschale: 0,38€/km ab dem 1. km!

🇦🇹 Österreich

Einheitlich: 0,50€/km (alle KFZ)
Max. 30.000 km/Jahr steuerfrei · +0,05€/km Mitnahme

Praktische Tipps für den Alltag

🎯 Die 7-Tage-Regel nutzen

Mit elektronischen Fahrtenbüchern wie AutoLogg werden GPS-Daten automatisch erfasst. Sie haben dann 7 Kalendertage Zeit, Fahrtzweck und Geschäftspartner nachzutragen.

📱 AutoLogg IQ nutzen

AutoLogg IQ erkennt Rückfahrten automatisch, lernt aus Ihren Mustern und vorkategorisiert häufige Fahrten. Weniger manuelle Arbeit = weniger Fehler.

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FAQ – Häufige Fragen zum elektronischen Fahrtenbuch

Muss ich als Selbstständiger ein Fahrtenbuch führen? +

Nein, es besteht keine generelle Pflicht. Ohne Fahrtenbuch gilt aber automatisch die pauschale Besteuerung (1%-Regelung bzw. Sachbezug), die in den meisten Fällen teurer ist. Ein Fahrtenbuch ist freiwillig – aber lohnt sich fast immer.

Kann ich zwischen Fahrtenbuch und 1%-Regelung wechseln? +

Ja, aber nur zu Beginn eines Kalenderjahres oder bei Fahrzeugwechsel. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht möglich. Tipp: Führen Sie zuerst ein Fahrtenbuch – Sie können sich bei der Steuererklärung nachträglich für die 1%-Methode entscheiden, wenn diese günstiger war!

Kann ich Excel für mein Fahrtenbuch nutzen? +

Nein! Excel wird von Finanzämtern in Deutschland UND Österreich kategorisch abgelehnt. Es ist nicht GoBD-konform, da nachträgliche Änderungen nicht nachvollziehbar sind. Die WKO verbietet Excel-Fahrtenbücher explizit.

Wie lange muss ich Fahrtenbücher aufbewahren? +

Deutschland: 10 Jahre (§ 147 AO). Österreich: 7 Jahre (§ 132 BAO). Die Aufbewahrung muss revisionssicher erfolgen – ein weiterer Vorteil elektronischer Fahrtenbücher.

Was passiert bei vergessenen Einträgen? +

Einzelne vergessene Fahrten führen nicht zur kompletten Verwerfung. Bei systematischen Lücken wird das Fahrtenbuch jedoch abgelehnt. Mit AutoLogg werden alle Fahrten automatisch erfasst – vergessen ist praktisch unmöglich.

Wie viel kann ich durchschnittlich sparen? +

Bei einem 50.000€ Fahrzeugwert und überwiegend betrieblicher Nutzung: 3.000–5.000€ jährlich. Bei E-Fahrzeugen in Österreich ist die Ersparnis durch den 0%-Sachbezug sogar noch höher.

Was ist bei Poolfahrzeugen zu beachten? +

Jeder Fahrer muss seine Fahrten separat dokumentieren. AutoLogg PRO bietet hierfür Fahrererkennung per App-Login, GPS oder API-Anbindung. Mehr zu Fuhrpark-Lösungen →

Brauche ich als E-Auto-Fahrer ein Fahrtenbuch, obwohl der Sachbezug 0% beträgt? +

Ja, dringend empfohlen! In Österreich sichert das Fahrtenbuch den Vorsteuerabzug (bis €6.667), da eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung nachgewiesen werden muss (Quelle: WKO). Für Einzelunternehmer ist es sogar Pflicht zur Privatanteil-Berechnung, da das Sachbezugsregime für sie nicht gilt. Seit 2026 ist zudem die Ladestrom-Pauschale ausgelaufen – nur noch exakte kWh-Zuordnung sichert den steuerfreien Kostenersatz.

Was ist die Turbo-AfA für E-Autos in Deutschland und wie betrifft sie mein Fahrtenbuch? +

Seit Juli 2025 können Unternehmen 75% der Anschaffungskosten eines E-Autos bereits im ersten Jahr abschreiben (§ 7 Abs. 2a EStG). Wichtig: Laut BMF gilt diese erhöhte AfA nur für die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Für Arbeitnehmer wird bei der Fahrtenbuchmethode weiterhin die lineare AfA mit 12,5% über 8 Jahre angesetzt (Quelle: IHK Rhein-Neckar). Das Fahrtenbuch bleibt daher unverändert wichtig für die korrekte Privatanteil-Berechnung.

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Weiterführende Ressourcen

Dieser Guide basiert auf den aktuellen Richtlinien von BMF Deutschland, BMF Österreich, WKO und ÖAMTC. Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater. Copyright © AutoLogg 2026.

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Dieser Guide basiert auf den aktuellen Richtlinien von BMF Deutschland, BMF Österreich, WKO und ÖAMTC. Stand: September 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater.

Weiterführende Ressourcen

Offizielle Behörden und Richtlinien:

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